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03.04.2007 09:19

Eingliederungszuschüsse: Die Geförderten profitieren

Wolfgang Braun Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)

    Die Beschäftigungschancen von Personen, die mit Eingliederungszuschüssen gefördert wurden, sind noch drei Jahre danach besser als die vergleichbarer ungeförderter Arbeitsloser, zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Wegen möglicher Mitnahme- und Substitutionseffekte bedeute dies aber noch nicht, dass Eingliederungszuschüsse die Arbeitslosigkeit insgesamt senken, warnen die Autorinnen der Studie. Sie sprechen sich deshalb dafür aus, weiterhin nur Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen zu fördern.

    Die IAB-Studie untersucht die mittelfristigen Auswirkungen von Eingliederungszuschüssen auf die Erwerbsverläufe von Personen, die im zweiten Quartal 2002 aus der Arbeitslosigkeit in eine geförderte Beschäftigung eingetreten sind. Die Wirkung der Zuschüsse wird durch den Vergleich mit einer Gruppe nicht geförderter Arbeitsloser geschätzt.
    Drei Jahre nach Förderbeginn ist der Anteil von Personen in regulärer Beschäftigung in den untersuchten Gruppen der Geförderten immer noch um 26 bis 42 Prozentpunkte höher als in den Vergleichsgruppen. Besonders erfolgreich seien die Eingliederungszuschüsse bei den geförderten Frauen in Ostdeutschland, so die IAB-Studie.
    "Eingliederungszuschüsse weisen grundsätzlich das Potenzial auf, Personen mit Vermittlungshemmnissen in den Arbeitsmarkt zu integrieren", lautet das Fazit der Arbeitsmarktforscherinnen. Da es Nebeneffekte wie Mitnahme und Substitution geben könnte, bedeute dies aber noch nicht, dass Eingliederungszuschüsse die Arbeitslosigkeit insgesamt senken, warnen die Autorinnen der Studie. Sie sprechen sich dafür aus, weiterhin nur Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen zu fördern und raten von einer "allzu großzügigen Vergabepraxis" ab.
    Die IAB-Studie kann unter http://doku.iab.de/kurzber/2007/kb0907.pdf abgerufen werden.

    Eingliederungszuschüsse zum Lohn können zeitlich begrenzt an Arbeitgeber gewährt werden. Sie sollen bewirken, dass Unternehmen Personen einstellen, die ohne Förderung die Eintrittsbarriere nicht genommen hätten. Die Förderdauer beträgt maximal 12 Monate, bei Älteren ab 50 Jahren maximal 36 Monate. Der Förderhöchstsatz beträgt 50 Prozent des Arbeitsentgelts. Für behinderte Menschen gelten gesonderte Förderkonditionen.
    Eingliederungszuschüsse sind neben Arbeitsgelegenheiten, Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie der Förderung von Existenzgründungen eines der wichtigsten Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Im Jahr 2006 wurde die Einstellung von knapp 230.000 Personen mit einem Eingliederungszuschuss unterstützt.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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