Weiterbildungsstudium der Fachhochschule Schmalkalden wird offiziell als Berufsqualifikation anerkannt
Am 22. Mai 2007 ist die EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in Deutschland endgültig in nationales Recht umgesetzt worden und als sogenannte "Versicherungsvermittlungsverordnung" in Kraft getreten. Der Abschluss zum/-r Finanzfachwirt/in (FH) der Fachhochschule Schmalkalden wurde in die Liste der nach dem neuen Gesetz anerkannten Berufsqualifikationen aufgenommen.
Laut Prof. Dr. Hubert Dechant, Leiter des Zentrums für Weiterbildung der fhS, ist das Studium Finanzfachwirt/-in (FH), das alle Bereiche der Finanzberatung umfasst, "eine der höchsten Ausbildungsstufen, die es in Deutschland seit dem Jahr 2003 für freie Finanzdienstleister gibt. Die ausdrückliche Bestätigung, dass dieser Abschluss das für die Vermittlung von Versicherungen erforderliche Fachwissen beinhaltet, ist nur konsequent."
Matthias Piskatschek-Wahl, Vorstand des Campus Instituts, betont: "Nach dem jetzt in Kraft getretenen Gesetz können die Absolventen des Studiums Finanzfachwirt/-in (FH) die notwendige Sachkunde im Bereich Versicherungen unmittelbar nachweisen und sich bei ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer direkt registrieren lassen. Durch das Inkrafttreten dieses Gesetzes haben unsere Studierenden endlich Planungssicherheit."
Das weiterbildende Studium Finanzfachwirt/-in (FH) wird von der Fachhochschule Schmalkalden in Zusammenarbeit mit dem Campus Institut, Oberhaching, organisiert und durchgeführt. Weitere Information zum Weiterbildungsstudium finden Sie im Internet unter http://www.fh-schmalkalden.de.
Kontakt: Fachhochschule Schmalkalden, Zentrum für Weiterbildung, Asbacher Straße 17c, 98574 Schmalkalden, Tel.: 03683 / 688-1762, E-Mail: zfw@fh-schmalkalden.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Organisatorisches, Studium und Lehre
Deutsch
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