idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
26.06.2007 18:30

EU-Health-Claims-Verordnung tritt in Kraft: "Unseriöse Wunder-Lebensmittel verschwinden vom Markt"

Florian Klebs Presse und Forschungsinformation
Universität Hohenheim

    Antworten aus der Wissenschaft: Prof. Stephan Bischoff, Ernährungsmediziner an der Universität Hohenheim, zu der Health-Claims-Verordnung der EU, die ab 1. Juli 2007 in Kraft tritt.

    Probiotischer Joghurt für stärkere Abwehrkräfte, Margarine gegen Herzkrankheiten und der Müsli-Riegel mit Extra-Calcium - ab 1. Juli 2007 dürfen Lebensmittelhersteller nur mit Aussagen für ihre Produkte werben, die auch wissenschaftlich belegt sind. Ein Fortschritt oder legalisierter Etikettenschwindel?
    Prof. Dr. med. Bischoff: Die EU-Health-Claims-Verordnung schützt den Verbraucher vor unhaltbaren Versprechungen der Lebensmittelindustrie. Ab 1. Juli dürfen Hersteller nur dann mit positiven Gesundheits-Wirkungen ihrer Produkte werben, wenn sie diese auch in wissenschaftlichen Studien belegt haben. So wird der Verbraucherschutz ganz klar verbessert. Aber auch die seriöse Lebensmittelindustrie profitiert von der Regulierung: Die Verordnung fördert den fairen Wettbewerb und den Schutz von Innovationen.

    Der probiotische Joghurt ist noch als Joghurt erkennbar. Andere Produkte kommen als Pulver oder Kapseln auf den Markt und sehen aus wie Arzneimittel - sind das überhaupt noch Lebensmittel?
    Prof. Dr. med. Bischoff: Die Grenze von Lebensmitteln und Arzneimitteln verschwimmt immer weiter. Zurzeit haben wir die Situation, dass viele Hersteller ihr Produkt nicht als Arzneimittel zulassen, um so die strengen Auflagen des Arzneimittelgesetztes zu umgehen und zu sparen. Es gibt eine rechtliche Grauzone bei so genannten funktionellen Lebensmitteln (Functional Foods), die dem Verbraucher gesundheitliche Vorteile versprechen.

    Also doch Etikettenschwindel?
    Prof. Dr. med. Bischoff: Nein, durch die EU-Health-Claims-Verordnung fällt es dem Verbraucher leichter, die seriösen Lebensmittel mit gesundheitlichem Zusatznutzen zu erkennen. Trittbrettfahrer, die mit ihren Produkten Wunderdinge versprechen, werden durch die strengen Zulassungsbedingungen vom Markt verschwinden. Dies hat natürlich seinen Preis: gute Produkte mit gesundheitlichem Zusatznutzen werden vermutlich teurer werden, dafür kann ich mich als Verbraucher aber auch auf die Aussagen der Hersteller verlassen.

    Auf den ersten Blick fallen Produkte mit angeblicher Gesundheitswirkung vor allem durch hohe Preise auf. Lohnt sich das Geld?
    Prof. Dr. med. Bischoff: Gerade um Mangelerscheinungen vorzubeugen, kann es sinnvoll sein, zu Lebensmitteln zu greifen, die nicht nur satt machen und gut schmecken, sondern darüber hinaus noch einen gesundheitlichen Zusatznutzen versprechen. Die Eigen-Prophylaxe ersetzt bei Krankheiten aber nicht den Arzt; abwechslungsreich und ausgewogen sollte die Ernährung bleiben.

    Kontaktadresse:
    Prof. Dr. med. Stephan Bischoff, Universität Hohenheim, Fachgebiet Ernährungsmedizin/Prävention, Tel.: 0711 459-24100, E-Mail: Bischoff.stephan@uni-hohenheim.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Chemie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Informationstechnik, Medizin, Wirtschaft
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).