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12.12.2007 11:48

Professoren Straubhaar und Opielka kritisieren Sachverständigenrat:

Sigrid Neef Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fachhochschule Jena

    Fehleinschätzungen bei der Finanzierbarkeit aufgrund zweifelhafter Annahmen verstellen den Blick auf die Chancen!

    Eine "sozialpolitische Revolution" nennt der Sachverständigenrat das Konzept des Solidarischen Bürgergeldes in seinem Jahresgutachten 2007/2008.

    Nach Ansicht des Sachverständigenrates "bündelt (und modifiziert)" das Solidarische Bürgergeld "bislang isoliert voneinander vorgeschlagene Reformelemente - die negative Einkommensteuer von Bofinger/Walwei, die Flat-Tax von Paul Kirchhof, die Grundrente von Biedenkopf und die von der Gemeinschaftsinitiative Soziale Marktwirtschaft vorgeschlagene Beseitigung der Arbeitslosenversicherung." Auch wenn keiner der "schon für sich genommenen jeweils weitreichenden Vorschläge bislang von der Politik ernsthaft in Erwägung gezogen worden" ist, könne nach Meinung des Sachverständigenrates "das Konzept erstrebenswert" sein - auch wenn "es wahrlich nichts für verzagte politische Geister" sei.

    Zu den positiven Effekten eines Solidarischen Bürgergeldes:
    o Das Solidarische Bürgergeld führt nach Auffassung des Sachverständigenrates "zu massiven positiven Arbeitsangebotseffekten" in Höhe eines Äquivalents von über 1,19 Mio. zusätzlicher Vollzeitstellen.
    o Das Solidarische Bürgergeld ersetze nach Berechnungen des Sachverständigenrates bisher steuerfinanzierte Sozialtransfers in Höhe von 176,9 Mrd. € (Beamtenpensionen, Altershilfe für Landwirte, das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, das Kindergeld, Wohngeld, BAföG und das Erziehungsgeld).
    o Der Sachverständigenrat errechnet, dass das Solidarische Bürgergeld zu einer Senkung der Durchschnittsbelastung eines Durchschnittsverdieners in Höhe von 20,28 % führen würde.
    o Der Sachverständigenrat weist nach, dass es mit dem Solidarischen Bürgergeld, trotz wachsender Einkommensungleichheit "gleichzeitig zu einer drastischen Reduzierung der Armutsquote" kommt.
    Der Sachverständigenrat kommt dennoch zu einem negativen Gesamturteil, weil er das Konzept in der Orginalversion des thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU) für nicht finanzierbar hält. Er geht dabei von einer "Finanzierungslücke von 227 Mrd. €" aus. Einige seiner Annahmen sind jedoch nicht korrekt und die Ergebnisse seiner Analyse zum Teil zweifelhaft:
    o Es ist zu bedenken, dass der Wechsel von dem heutigen, in seiner Ausgestaltung und Wirkung gänzlich intransparenten System hin zu einem einfachen Steuer-Transfer-System, wie dem Solidarischen Bürgergeld, eine radikale strukturelle Veränderung bedeutet. Daher sind Prognosen auf Grundlage der heute vorhandenen empirischen Daten grundsätzlich mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Dies gilt auch dann, wenn versucht wird, möglichst viele Einflussgrößen in einer Modellrechnung zu berücksichtigen. Der in der empirischen Literatur als Lucas-Kritik bestens bekannte Verweis auf die nicht zu erwartende Strukturkonsistenz bei einer derart grundlegenden Änderung des Steuer- und Transfersystems zwingt zu Bescheidenheit. Deshalb bleibt auch die Analyse des Sachverständigenrates aller Detailversessenheit zum Trotz nur so gut oder eben so ungenau, wie Verhaltensänderungen einer derartigen "sozialpolitischen Revolution" richtig antizipiert werden können. Auch unter Berücksichtigung noch so vieler Details bleibt ein hoher Fehlerfaktor bestehen. Das gilt für jede Prognose der Folgewirkungen. Genau aus dem Grunde hat sich die vom Sachverständigenrat offensichtlich nicht näher geprüfte HWWI-Studie von Hohenleitner/Straubhaar auf einfache Überschlagsrechnungen beschränkt und kommt dabei zu durchaus positiveren Ergebnissen für das Solidarische Bürgergeld.
    o Eine Umstellung des derzeitigen Steuer-Transfer-Systems auf das Solidarische Bürgergeld würde allerdings in Zukunft die Anreizwirkungen sehr viel transparenter machen. Denn durch die Einfachheit und Transparenz des Solidarischen- Bürgergeld-Konzepts wären künftig die Auswirkungen veränderter Parameter (wie Transferhöhe und Steuersätze) wesentlich leichter prognostizierbar als dies heute der Fall ist. Nachjustierungen bei unerwünschten Effekten könnten so wesentlich einfacher vorgenommen werden. Die Risiken und Schwierigkeiten, die mit einer Prognose der zu erwartenden Auswirkungen eines Solidarischen Bürgergelds einhergehen, sind zum großen Teil nicht durch das Solidarische Bürgergeld bedingt. Vielmehr sind sie vorwiegend auf die Unübersichtlichkeit und Intransparenz des bestehenden Systems zurückzuführen.
    o Der Sachverständigenrat berücksichtigt bei seinen Berechungen nicht, dass beim Solidarischen Bürgergeld alle Einkommen der Einkommensteuer unterzogen werden sollen und das Volkseinkommen nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) für 2006 mit 1.728 Mrd. € um 400 Mrd. € über den im Sozioökonomischen Panel (SOEP) ausgewiesenen Einkommensdaten von 2004 liegt. Ohne hier das Für und Wider einer Verwendung der VGR- und SOEP-Daten im Einzelnen zu beleuchten, erscheint es aufgrund der geplanten Besteuerung aller Einkünfte als durchaus angemessen, das gesamte Volkseinkommen der VGR als Bemessungsgrundlage zu verwenden. Das führt zu Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer zwischen 100 (25 % Einkommensteuer) und 200 Mrd. € (50 % Transferentzug im unteren Einkommensbereich).
    o Aber auch bei Verwendung derselben Datenbasis kann es zu unterschiedlichen Voraussagen kommen, denn die Ergebnisse der Prognosen hängen wesentlich vom verwendeten Simulationsmodell und den getroffen Annahmen ab. Dies gilt nicht minder für komplexe Simulationsrechnungen, in denen versucht wird, möglichst viele Einflussgrößen und deren Zusammenhänge abzubilden. So weist auch der Sachverständigenrat auf entsprechende Differenzen mit den Ergebnissen der von ihm zitierten Modellrechnungen hin (vgl. SVR 2007, S. 237), für die er mal mehr und mal minder nachvollziehbare Gründe erkennt.
    o Ungeklärt bleibt, warum der Sachverständigenrat die Einnahmen über die Lohnsummensteuer um 40 Mrd. € geringer ausweist, als Opielka und Strengmann-Kuhn, die sich ebenfalls auf die SOEP-Daten stützen.
    o Nicht nachvollziehbar ist auch, dass der Sachverständigenrat über 27 Mrd. € weniger Einsparungsmöglichkeiten bei Sozialtransfers sieht als Opielka und Strengmann-Kuhn in ihren sehr vorsichtigen Berechnungen für die Konrad-Adenauer-Stiftung, in der viele Sozialtransfers wie die Hilfen in besonderen Lebenslagen, Elterngeld, Grundsicherung im Alter, Wohngeld etc. enthalten blieben.
    o Des Weiteren berücksichtigt der Sachverständigenrat nicht die zusätzlichen Einnahmen bei der Mehrwertsteuer seit 1. Januar 07 (plus 34 Mrd. €).
    o Die Lücke zwischen diesen erwartbaren Staatseinnahmen bzw. festen Minderausgaben und den Berechnungen des Sachverständigenrates liegt zwischen 201 und 301 Mrd. €.
    o Darüber hinaus ist der vom Sachverständigenrat prognostizierte, relativ geringe Anstieg der Erwerbstätigkeit von Frauen zu bezweifeln. So prognostiziert er bei Paaren eine Tendenz, dass ein Partner (zumeist die Frau) die Erwerbstätigkeit zugunsten des anderen Partners aufgeben könnte, um so dem günstigeren Steuersatz oberhalb der Transfergrenze zu unterliegen. Dabei wird außer Acht gelassen, dass es zum Einen in aller Regel schwierig sein dürfte, die Arbeitszeit des einen Partners entsprechend auszuweiten. (Gerade Männer arbeiten häufig nicht freiwillig in Teilzeit und würden bereits heute ihre Arbeitszeit erhöhen, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten.) Zum Anderen dürfte der i. d. R. vollzeiterwerbstätige Mann im Falle der Ausweitung seiner Arbeitszeit weniger Einkommenszugewinn erzielen, als der Verzicht auf eine Teilzeitarbeit der Frau an Einkommensverlust bringen würde. Bedauerlicherweise setzt sich der Sachverständigenrat mit den Berechnungen von Hohenleitner und Straubhaar, die selbst bei sehr vorsichtigen Annahmen bei Einführung des Solidarischen Bürgergeldes von einem Plus für die öffentlichen Haushalte von 46 Mrd. € ausgehen, überhaupt nicht auseinander. Anders als der Sachverständigenrat bleibt die HWWI-Studie angesichts der Komplexität der Wirkungen und insbesondere der kaum prognostizierbaren Verhaltensänderungen nach einem derart radikalen Systemwechsel viel bescheidener und begnügt sich mit einer einfachen Überschlagsrechnung der statischen Finanzierungseffekte.

    Da einige der Annahmen des Sachverständigenrates nicht korrekt sowie die Ergebnisse insbesondere hinsichtlich der Finanzierbarkeit zweifelhaft sind und es außerdem gut fundierte alternative Studien gibt, die jene vermeintliche "Finanzierungslücke" widerlegen, bleibt als Schlussfolgerung festzuhalten:

    Das Gutachten unterstreicht die positiven Wirkungen der "sozialpolitischen Revolution" eines Solidarischen Bürgergeldes, wie es der thüringische Ministerpräsident vorschlägt. Ein Solidarisches Bürgergeld ist finanzierbar. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung, insbesondere die Höhe des Grundeinkommens und der ersetzten Sozialleistungen sowie der gewählte Steuertarif. Darüber hinaus ist es mit einem Solidarischen Bürgergeld möglich, das Staatsdefizit auf Null zu reduzieren und damit den Anstieg der Staatsverschuldung zu stoppen.

    Quellen:
    Straubhaar, T., Hohenleitner, I., Opielka, M., Schramm, M. (im Erscheinen): Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld - mehr als sozialutopische Konzepte, Edition HWWI, Band 1, T. Straubhaar (Hrsg.), Hamburg University Press, Hamburg;
    als elektronisches Dokument in der Fassung vom 26.03.2007 herunterzuladen unter: http://www.hwwi.org/fileadmin/hwwi/Leistungen/Gutachten/Grundeinkommen-Studie.pd...
    Opielka, Michael; Strengmann-Kuhn, Wolfgang (2007): Das Solidarische Bürgergeld. Finanz- und sozialpolitische Analyse eines Reformkonzepts - Studie im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung, unter Mitarbeit von Bruno Kaltenborn, in: Michael Borchard (Hrsg.), Das Solidarische Bürgergeld. Analysen einer Reformidee, Stuttgart: Lucius & Lucius, S. 13-141.

    Unterzeichnende:
    Prof. Dr. Michael Opielka
    Fachhochschule Jena / Institut für Sozialökologie (Königswinter), michael.opielka@fh-jena.de
    Prof. Dr. Thomas Straubhaar
    Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut (HWWI)


    Weitere Informationen:

    http://www.hwwi.org/fileadmin/hwwi/Publikationen/Standpunkt/HWWI_Standpunkt56.pd...


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft
    überregional
    Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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