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14.02.2008 15:44

Kein Promotionsrecht für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Michael Kroemer Pressestelle
Universität Wuppertal

    Nach Auffassung der Landesrektorenkonferenz der Universitäten in Nordrhein-Westfalen würde ein Promotionsrecht für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wie es derzeit diskutiert wird, eine Schwächung der universitären Forschung und eine schlechtere Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses zur Folge haben. Ohne eigenes Promotionsrecht seien außeruniversitäre Forschungseinrichtungen auf Zusammenarbeit mit den Universitäten angewiesen, um hervorragenden wissenschaftlichen Nachwuchs zu gewinnen. Das sei eine wichtige Triebfeder für Zusammenarbeit in der Forschung, bei Promotionen und bei der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

    Wuppertal, 14. Februar 2008

    Ein mittelbar oder unmittelbar eigenes Promotionsrecht außeruniversitärer Forschungseinrichtungen schwächt die Forschung und die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland und hat gravierende Folgen für die Universitäten. Zur aktuellen Debatte über ein Promotionsrecht für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen nimmt die Landesrektorenkonferenz der Universitäten in Nordrhein-Westfalen Stellung:

    1. Schwächung der universitären Forschung: Bei einem Promotionsrecht außeruniversitärer Forschungseinrichtungen ist davon auszugehen, dass viele der besten Doktoranden von den Universitäten an diese Institutionen abwandern, weil sie dort bessere Arbeitsbedingungen und keine Lehrverpflichtung erwarten können. Dies schwächt die universitäre Forschung nachhaltig, zunächst direkt über die Abwanderung des hervorragenden wissenschaftlichen Nachwuchses, und dann indirekt, weil mit dieser Abwanderung die Universitäten zunehmend unattraktiv für hervorragende Forscher werden.

    2. Schlechtere Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Mit dem Weggang der besten Doktoranden und Forscher von den Universitäten würde ein Prozess in Gang gesetzt, der generell für die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland außerordentlich unvorteilhaft wäre: Die Lehre und somit das grundständige Studium des wissenschaftlichen Nachwuchses in den Bachelor-Master-Studiengängen würde an den Universitäten zunehmend durch "zweitklassige" Forscher oder gar reine "Lehrprofessoren" erfolgen. Für eine international konkurrenzfähige Forschung ist es jedoch essentiell, den wissenschaftlichen Nachwuchs so früh wie möglich - also bereits in den Bachelor-Studiengängen - mit den besten Forschern zusammenzubringen. Am Ende einer solchen Entwicklung hin zu "Lehruniversitäten" leiden im übrigen auch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, denn sie können dann nicht länger auf wissenschaftlich fundiert ausgebildeten Nachwuchs aus den Universitäten zurückgreifen.

    3. Kooperation statt zunehmender Versäulung: Ohne eigenes Promotionsrecht sind die außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf Zusammenarbeit mit den Universitäten angewiesen, um hervorragenden wissenschaftlichen Nachwuchs zu gewinnen. Hieraus resultiert eine wichtige Triebfeder für Zusammenarbeit in der Forschung, bei Promotionen und bei der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Diese Zusammenarbeit läuft vielerorts problemlos und sehr erfolgreich. Weitergehende Kooperationen auf dieser Basis sind höchst wünschenswert. Bei einem eigenen Promotionsrecht der außeruniversitären Forschungseinrichtungen entfällt diese wichtige Triebfeder für die Zusammenarbeit - die ohnehin nachteilige Versäulung der deutschen Forschungslandschaft würde weiter vorangetrieben.

    4. Polyvalente Ausbildung für Wissenschaft und Arbeitsmarkt: Nicht alle Doktoranden bleiben in der Wissenschaft. In vielen Fächern wie Chemie und Physik ist die Promotion nach wie vor eine wichtige und nachgefragte Qualifikation für den Arbeitsmarkt. Das breit gefächerte Lehrangebot der Universitäten, das häufig durch Vertreter aus der Praxis ergänzt wird, mit wichtigen Elementen wie dem Studium Generale, Angeboten in Schlüsselqualifikationen und anderen über das eigene Fach hinaus qualifizierenden Elementen gewährleistet eine breite, polyvalente Ausbildung der Doktoranden und bereitet sie hervorragend auf Laufbahnen sowohl in der Wissenschaft als auch im Arbeitsmarkt vor. Dies kann durch ein fachlich hochspezialisiertes Forschungsinstitut nicht annähernd geleistet werden.

    Das Resümee der LRK NRW: Ein Promotionsrecht der außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist nicht notwendig und angesichts seiner Auswirkungen in jeder Hinsicht abzulehnen.

    Kontakt:
    Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW
    Prof. Dr. Volker Ronge, Vorsitzender
    Bergische Universität Wuppertal
    Telefon 0202/439-2223, -2224
    Geschäftsstelle: Dipl.-Soz.Wiss. Anne Bormann
    c/o Universität Wuppertal
    Telefon: 0202/439-5005, Fax -5015


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Politik, Recht, Wirtschaft
    regional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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