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08.04.2008 11:34

Arbeitszeitverlängerungen: Nur jeder zweite Betrieb zahlt Lohnausgleich - Neue Betriebsrätebefragung des WSI

Rainer Jung Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Hans-Böckler-Stiftung

    Im Aufschwung der vergangenen Jahre haben zahlreiche Betriebe ihre Arbeitszeiten verlängert. Nur in jedem zweiten davon bekommen die Beschäftigten für mehr Arbeit auch mehr Geld. Das ergibt die neue Betriebsrätebefragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. Die Untersuchung, bei der gut 2000 Betriebsräte interviewt werden, ist repräsentativ für alle Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten und Betriebsrat. Diese beschäftigen in Deutschland rund 12 Millionen Menschen.

    Gut 25 Prozent der untersuchten Betriebe haben nach Angaben der Betriebsräte zwischen Anfang 2005 und Herbst 2007 die Arbeitszeit ausgeweitet. Das ist deutlich mehr als in den zwei Jahren zuvor, als in 15,5 Prozent der Betriebe länger gearbeitet wurde. Parallel sank der Anteil der Betriebe, in denen die Arbeitszeit verkürzt wurde, von fast zwölf auf knapp acht Prozent.

    In Betrieben mit Betriebsrat muss die Unternehmensleitung mit der Arbeitnehmervertretung eine Vereinbarung treffen, wenn sie die Arbeitszeit verändern will. In Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung tritt sie an die einzelnen Beschäftigten heran. "Häufig argumentiert das Management mit einer verschärften Wettbewerbssituation", sagt Hartmut Seifert, Leiter des WSI. Die Arbeitszeit auf diese Weise auszuweiten, sei für Arbeitgeber sehr attraktiv. Denn dabei handele es sich nicht um Überstunden, für die Zuschläge bezahlt werden müssen, sondern um längere "normale" Arbeitszeiten, so Seifert.

    Betriebe können kurzfristig ihre Produktionskapazitäten ausdehnen, ohne Überstunden anzuordnen oder neue Mitarbeiter einzustellen. Das spart Kosten. Insbesondere, wenn Unternehmen ihren Beschäftigten für die Mehrarbeit keinen Lohnausgleich zahlen. So verfährt nach den WSI-Daten fast die Hälfte der Betriebe. Lediglich rund 37 Prozent der Arbeitnehmervertreter, in deren Betrieb die Arbeitszeit verlängert wurde, berichten auch über einen vollständigen Lohnausgleich. Weitere 16,6 Prozent der Betriebe bezahlen die Mehrarbeit teilweise. Etwas günstiger für die Beschäftigten sieht es im Fall von Arbeitszeitverkürzungen aus: Zwei Drittel der Betriebe zahlen einen Ausgleich.

    Der Trend zu längeren Arbeitszeiten ist seit gut fünf Jahren ungebrochen, beobachtet Seifert, und ein Teil davon tauche in keiner Statistik auf: "So zeigt unsere Untersuchung auch, dass jeder Beschäftigte pro Woche 0,7 Überstunden leistet, die nicht vergütet werden." Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) schätzt, dass auf jede bezahlte Überstunde eine unbezahlte kommt. Auch von Mehrarbeit, die auf betrieblichen Arbeitszeitkonten gespeichert wird, haben die Beschäftigten nicht immer etwas: In jedem vierten Betrieb mit solchen Konten verfallen Zeitguthaben, so die Betriebsrätebefragung. "Die Arbeitszeit wird zunehmend zum Einfallstor für indirekte Lohnsenkungen", sagt Seifert. "Würde hingegen die tatsächlich geleistete Arbeitszeit voll bezahlt, würden die Einkommen nicht unbeträchtlich steigen."


    Weitere Informationen:

    http://www.boeckler.de/320_90386.html - PM mit Ansprechpartnern
    http://www.boeckler.de/32014_90372.html - Infografik zum Download im aktuellen Böckler Impuls 5/2008


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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