Das Verbot von Streubomben ist nach Ansicht des Auswärtigen Amts ein "Meilenstein zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts". Der tatsächliche Nutzen einer solchen Form der Verrechtlichung wird jedoch allgemein überschätzt.
Ein Vergleich mit dem als Erfolgsmodell bezeichneten Ottawa-Vertrag zum Verbot von Antipersonenminen zeigt, dass die tatsächlichen Fortschritte hinter den Erwartungen zurückbleiben. Angesichts der zu erwartenden Effekte ist der Beschluss eines Streubombenverbot auf der Dublin-Konferenz vergangene Woche eine Mogelpackung. Das Verbot steht stellvertretend für das Scheitern des klassischen Multilateralismus und für die moralische Selbstgerechtigkeit europäischer Staaten. Eine genauere Untersuchung der in Irland erzielten "Lösung" des Streubomben-Problems kann nur zu dem Schluss kommen, dass echte Fortschritte ausgeblieben sind.
Bibliographie: David Bosold, DGAPstandpunkt Nr. 8/2008, 4 S., ISSN: 1864-3477
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Medien- und Kommunikationswissenschaften, Politik, Recht
überregional
Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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