18 Empfehlungen an die Politik
RUB-Sozialwissenschaft: Ausbau der Kinderbetreuung
Wissenschaftlicher Beirat präsentiert Kurzgutachten
Der Bundestag hat beschlossen, die Betreuung von Kindern unter drei Jahren auszubauen. Damit einhergehen muss eine "Qualifizierungsoffensive" für Betreuerinnen und Betreuer. Zu diesem Urteil kommt der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen in einem Gutachten zum Ausbau der Betreuung unter Dreijähriger. Die Vorsitzende des Beirats, Prof. Dr. Notburga Ott (Lehrstuhl für Sozialpolitik und öffentliche Wirtschaft der Ruhr- Universität Bochum) überreichte das Gutachten Ende Mai dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Hermann Kues.
Gutachten im Internet
Das Kurzgutachten "Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder unter drei Jahren - elterliche und öffentliche Sorge in gemeinsamer Verantwortung" kann als PDF heruntergeladen oder als Druckversion bestellt werden unter: http://www.bmfsfj.bund.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Publikationen/Publikatione...
Neue Formen der "Erziehungspartnerschaft"
In seinem Gutachten "Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder unter drei Jahren - elterliche und öffentliche Sorge in gemeinsamer Verantwortung" erörtert der Beirat offene Fragen und Probleme der Umsetzung des Betreuungsausbaus und schließt mit 18 Empfehlungen an die Politik. Die Wissenschaftler begrüßen den Ausbau der Kinderbetreuung, mahnen jedoch eine Flankierung mit einer Qualitätsoffensive im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung an. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass ein zügiger Ausbau der Betreuungskapazitäten für unter Dreijährige zulasten der pädagogischen Qualität geht. Der Beirat betont, dass gerade die jüngsten Kinder in besonderer Weise schutz- aber auch förderungsbedürftig seien. Es gelte daher, Konzepte und Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit mit unter Dreijährigen zu entwickeln, die diesen Anforderungen entsprechen. Da die Familie auch nach dem Ausbau der öffentlichen Betreuungsangebote der erste und wichtigste soziale Ort der Bildung, Betreuung und Erziehung bleibt, ist es notwendig, neue Formen der "Erziehungspartnerschaft" zwischen Familie und ergänzender Betreuung zu entwickeln, heißt es im Gutachten.
Schlüsselbegriff "Qualität"
Der Beirat beschreibt die gegenwärtige Betreuungssituation und stellt den Begriff der "Qualität" als zentrale Dimension gelungener Bildung, Betreuung und Erziehung in den Mittelpunkt. Hintergrund der Diskussion ist, dass Paare zunehmend Erwerbstätigkeit und Elternschaft nicht mehr nur nacheinander, sondern gleichzeitig vereinbaren wollen, auch um zum Beispiel beruflich-finanzielle Risiken durch Elternschaft zu minimieren. Wenn immer mehr Eltern Betreuungsangebote für unter Dreijährige nachfragen, müssen Rahmenbedingungen nicht nur für den quantitativen Ausbau sondern auch für die Qualität der Betreuung definiert werden, so die Gutachter.
Vom Personenschlüssel bis zur Kommunikation
Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie zeigen, dass die Erfahrung sicherer Bindungen zu den wichtigsten Aspekten der pädagogischen Qualität gehört. Konkret festmachen lässt sich dies an Indikatoren wie dem Personalschlüssel (drei bis fünf Kinder pro Fachkraft), in der Kontinuität der personalen Beziehungen (sowohl zu den Bezugspersonen als auch zu anderen Kindern) sowie in kindorientierten Verhaltensweisen wie Feinfühligkeit, Zuwendung, intensiver Kommunikation und Anerkennung. Diese und weitere Anforderungen werden aber nicht ohne weiteres zu erfüllen sein, wenn nicht die Qualifizierung von Erziehern und Erzieherinnen in Betreuungseinrichtungen und - in weitaus höherem Maße - von Tagespflegepersonen auf die besonderen Bedürfnisse der unter Dreijährigen abgestimmt wird und entsprechende Qualifizierungsangebote bereit gestellt und finanziert werden.
Verbindliche Richtlinien
Die pädagogischen Fähigkeiten einzelner Bezugspersonen sind jedoch nur ein Aspekt, um pädagogische Qualität zu sichern bzw. zu verbessern. Gleichzeitig müssen für Einrichtungen verbindliche Richtlinien, zum Beispiel über Bildungspläne auch für den Bereich der unter Dreijährigen, gelten. Außerdem kommen weitere Aufgaben auf die Betreuungspersonen zu: So gehört etwa zu den geforderten "Erziehungspartnerschaften", Familien bei der Gestaltung ihrer Beziehungen und Interaktionen zu unterstützen und die Entwicklung von Elternkompetenzen zu fördern - insbesondere dort, wo die Möglichkeiten einer Förderung kindlicher Entwicklungspotentiale innerhalb der Familie begrenzt sind.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Notburga Ott, Lehrstuhl für Sozialpolitik und öffentliche Wirtschaft, Fakultät für Sozialwissenschaft der RUB, Tel. 0234/32-22971, E-Mail: notburga.ott@rub.de
http://www.bmfsfj.bund.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/familie,did=110296.ht... - Bericht und Foto des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
http://www.bmfsfj.bund.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Publikationen/Publikatione... - Gutachten im Internet
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Pädagogik / Bildung, Politik, Recht
überregional
Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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