Teilnehmer einer Studie bewerten Einkommenssteuergesetz als überwiegend gerecht
Für wie gerecht halten Bürgerinnen und Bürger das Einkommenssteuergesetz? Zu dieser Fragestellung ist an der Universität Hamburg eine Studie durchgeführt worden. Das Ergebnis: Die Befragten bewerten das Gesetz als überwiegend gerecht. 75 Prozent befürworten steuerliche Vorzüge für Geringverdiener und sprechen sich für eine Begünstigung von Familien, körperlich beeinträchtigten und älteren Menschen aus. Kaum Zustimmung erhalten steuerliche Vorteile für gut Verdienende, Beamte und Unternehmen sowie Erleichterungen für spezielle Berufsgruppen wie Bergbaubeschäftigte oder Land- und Forstwirte. Zudem wurde erhoben, wie die Studienteilnehmer konkrete Ausnahmeregelungen aus dem Einkommenssteuergesetz beurteilen. Dabei wird etwa die Fahrtkostenpauschale in ihrer alten Form als sehr gerecht eingeschätzt. Als ungerecht betrachten die Befragten die Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften. Ebenfalls bemängelt wird, dass die Kosten für die erste Berufsausbildung bzw. das Erststudium nicht von den Einkünften abziehbar sind. Auch die Absetzbarkeit von Spenden für politische Parteien empfinden die meisten Befragten als ungerecht.
Insgesamt werden nur zehn der 82 vorgelegten Regelungen einheitlich als ungerecht eingeschätzt, 18 als deutlich gerecht. Der größte Teil findet sich im "eher gerechten" Mittelfeld wieder. Die Daten zeigen, dass die Gerechtigkeitseinschätzungen der Befragten nicht mit ihrem Alter, Geschlecht oder ihrer Lebenssituation zusammenhängen.
Die Untersuchung wurde von Prof. Dr. Erich H. Witte, Christina Mölders und Dr. Niels van Quaquebeke vom Arbeitsbereich Sozialpsychologie im gesamten Bundesgebiet online durchgeführt. Es nahmen 742 Personen teil. "Wir waren überrascht, wie positiv das Stimmungsbild ausgefallen ist", so Prof. Witte, Leiter des Arbeitsbereiches Sozialpsychologie. "Bürger sind nicht prinzipiell gegen Steuern. Sie wollen aber wissen, was mit ihnen geschieht - und dass sie nicht verschwendet werden."
Die Studie ist der zweite von vier Teilen einer Forschungsreihe des Projektes "Just Taxes - Steuern und Steuergerechtigkeit" im Arbeitsbereich Sozialpsychologie, das sich der Frage widmet, was eine als gerecht empfundene Steuergesetzgebung ausmacht. In der dritten Studie wird es nun darum gehen, welchen Steuersatz Bürger für gerecht halten und an welchen Faktoren er sich orientieren sollte. Mehr Informationen zum Projekt und Links zu den Studien sind auf der folgenden Seite zu finden:
http://www.uni-hamburg.de/fachbereiche-einrichtungen/fb16/absozpsy/just_taxes.ht...
Für Rückfragen:
Prof. Dr. Erich H. Witte
Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft Arbeitsbereich Sozialpsychologie
Tel.: 040-428 38-2759
E-Mail: witte_e@uni-hamburg.de
http://www.uni-hamburg.de/fachbereiche-einrichtungen/fb16/absozpsy/just_taxes.ht...
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Psychologie, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch
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