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18.09.2008 10:01

Berufsbekleidung für Lebensmittel verarbeitende Betriebe Vorgaben für Tragekomfort und Hygiene nach DIN 10524

Rose-Marie Riedl Unternehmenskommunikation und Forschungsmarketing
Hohensteiner Institute

    BÖNNIGHEIM (ri) Berufskleidung erfüllt in der modernen Arbeitswelt wichtige Funktionen: Sie sorgt beim Arbeitnehmer für die Identifikation mit dem Unternehmen, im Kundenbereich stellt sie einen einheitlichen Auftritt sicher und im Umgang mit Lebensmitteln schützt sie das Produkt. Vor allem soll sich der Träger in ihr aber auch wohl fühlen und seine Leistungsfähigkeit unterstützt werden.

    Tragekomfort ist objektiv messbar
    Beim Kauf oder dem Leasing von Berufskleidung spielen entsprechend viele Faktoren eine Rolle, von denen zwei objektiv messbar sind: der physiologische Tragekomfort und die Hygienequalität eines Kleidungsstückes.

    Mit dem physiologischen Tragekomfort ist die Fähigkeit eines Kleidungsstückes gemeint, die physiologischen Vorgänge im Körper, und hier besonders die Temperaturregelung in Abhängigkeit vom Umgebungsklima und der Tätigkeit, zu unterstützen.

    Ist der physiologische Tragekomfort ungenügend, wird die Berufskleidung vom Träger als lästig oder unangenehm empfunden, worunter neben der Akzeptanz auch die physische und psychische Leistungsfähigkeit leidet. Außerdem wird der Stress am Arbeitsplatz sowie die Gefahr von Gesundheitsschäden durch übermäßige physiologische Belastung erhöht und falsches Trageverhalten beeinträchtigt die Funktion der Kleidungsstücke als Schutz vor hygienischen Beeinträchtigungen.


    Tragekomfortnote
    Am internationalen Textilforschungsinstitut Hohensteiner Institute in Bönnigheim hat man in den vergangenen Jahrzehnten objektive Bewertungsmethoden für die verschiedenen Aspekte des Tragekomforts entwickelt. Die Ergebnisse der Untersuchungen fließen in die so genannte Tragekomfortnote ein, die von 1 für "sehr gut" bis 6 für "ungenügend" reicht.

    Hygiene ist im Umgang mit Lebensmitteln das A und O
    Mindestanforderungen an den Tragekomfort beinhaltet auch die seit Mai 2004 gültige Norm DIN 10524 für "Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben". In ihr werden die Hygieneanforderungen bezüglich Auswahl, Nutzung und Wiederaufbereitung verbindlich definiert und damit eine entscheidende Lücke im betrieblichen HACCP-Konzept geschlossen.

    Basis ist die Hygienerisikoeinstufung der unterschiedlichen Tätigkeiten innerhalb eines Betriebes. Für drei Risikoklassen werden unterschiedliche Anforderungen an die Kleidung definiert.

    So muss der Oberstoff über eine ausreichende Barrierewirkung gegenüber Keimen verfügen. Die Farbe von Hosen und Oberteilen sollte weiß oder pastellfarben sein. Dunkle textile Accessoires wie farblich abgesetzte Kragen und Bündchen sind möglich. Auf jeden Fall müssen die Stoffe über eine ausreichende Farbechtheit verfügen und die Anforderungen an leasinggerechte Berufskleidung zum Beispiel im Hinblick auf das Selbstglättungsverhalten, die Maßbeständigkeit und das Pillingverhalten erfüllen. Die Tragekomfortnote sollte jeweils mindestens 3 (= befriedigend) betragen.

    Auch für die Konfektion, d. h. den Schnitt und die Verarbeitung, sind Mindestanforderungen definiert worden, damit eine negative Beeinflussung der Lebensmittel ausgeschlossen werden kann. Je nach Hygienerisiko sollten nur Kleidungsstücke mit Innentaschen (Zugang auf der Innenseite des Kleidungsstückes) verwendet werden. Unverschließbare, aufgesetzte Taschen sind nicht für die Berufskleidung in den Risikoklassen 2 und 3 geeignet, da dort verwahrte Gegenstände herausfallen und in den Produktionsprozess geraten können. Empfohlen werden Oberteile mit langen Ärmel, wobei die Weite durch Druckknöpfe am Abschluss verstellbar sein sollte. Das Oberteil sollte durch eine verdeckte Knopfleiste vorne verschließbar und der Kragen vorzugsweise hochgeschlossen sein. Allerdings darf er aber auch nicht zu eng am Hals anliegen, da sonst der Luftaustausch zu sehr beeinträchtigt wird. Mäntel sollten mindestens bis zum Knie reichen, Kasacks mindestens über die Tascheneingriffe der Hose herab.

    In Bereichen, in denen unverpackte Lebensmittel bearbeitet werden, müssen die Mitarbeiter, aber auch Besucher, weiße oder helle Kopfbedeckungen tragen, welche die Haare weitgehend bedecken. Durch entsprechende Hauben oder Schiffchen aus engmaschigem Material wird die Freisetzung von Haaren vermieden, welche die Lebensmittel verunreinigen könnten. Haarnetze sind wegen der geringen Barrierewirkung nicht als Kopfbedeckung in solchen Bereichen geeignet. Wenn nicht auf Einwegmaterialien zurückgegriffen wird, müssen auch die Kopfbedeckungen wasch- und desinfizierbar sein. Die verwendeten Materialien müssen ebenfalls eine Tragekomfortnote von mindestens 3 (= befriedigend) erreichen.

    Dem sicheren Schutz der Lebensmittel bei Hautverletzungen dienen Handschuhe. Da selbst kleinste, nicht sichtbare Verletzungen ein Gefahrenpotential darstellen, müssen alle Mitarbeiter im Bereich der Lebensmittelherstellung und -Weiterverarbeitung flüssigkeitsdichte Handschuhe mit ausreichender Barrierewirkung tragen. Sofern die Handschuhe wieder verwendet werden, müssen sie ebenfalls wasch- und desinfizierbar sein.

    Die Schuhe müssen den Anforderungen der Berufsgenossenschaft entsprechen und auf jeden Fall über rutschfeste Sohlen verfügen.

    Schürzen dienen der Bedeckung von Kleidungsbereichen, die besonders häufig und leicht beschmutzt werden. Die Anforderungen an die verarbeiteten Materialien, die Konfektion und die Wiederaufbereitung in der gewerblichen Wäscherei entsprechen denen der übrigen Kleidung.

    Konformitätsbewertungen
    Einige Hersteller von Berufsbekleidung haben die Normvorgaben der DIN 10524 bereits in die Gestaltung ihrer Kollektionen einfließen lassen. Sicherheit bei der Auswahl normgerechter Berufsbekleidung in Lebensmittelbetrieben bieten Konformitätserklärungen, wie sie von den Hohensteiner Instituten auf Basis umfangreicher Untersuchungen erteilt werden.
    Die Konformitätsbestätigungen für konfektionierte Ware dokumentieren, für welche Risikoklassen nach DIN 10524 eine Kleidungskombination, z. B. bestehend aus Hose und Kasack, geeignet ist und bestätigen, dass sie in getragenem Zustand deren umfangreichen Vorgaben entspricht:

    Sachgemäße Wiederaufbereitung
    Selbstverständlich muss ein Kleidungsstück die hygienischen Anforderungen über die gesamte Nutzungsdauer hinweg erfüllen können. Deshalb soll die Kleidung unter den Bedingungen einer gewerblichen Wäscherei behandelbar sein, d. h. waschbar, desinfizierbar und finishbar. Von entscheidender Bedeutung für die Hygiene ist die Arbeitsqualität der Wäscherei. Betriebe welche das RAL-Gütezeichen 992/3 für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben führen dürfen, erfüllen die notwendigen hygienischen Anforderungen. Diese Mitgliedsbetriebe der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. (www.waeschereien.de) unterwerfen sich den strengen Kontrollen, die der Vergabe des Gütezeichen zugrunde liegen und gleichzeitig die Vorgaben des Hygiene-Managementsystems RABC der DIN EN 14065 voll abdecken. Das RAL-Gütezeichen stellt heute den Stand der Technik für sachgemäße Wiederaufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben dar. Alle Mitgliedsbetriebe haben ein Hygiene-Managementsystem installiert mit regelmäßigen Eigenkontrollen des Betriebes sowie textiltechnologische, mikrobiologische und hygienetechnische Kontrollen aller hygienerelevanten Stellen im Betrieb von unabhängiger Stelle.


    Kontakte:
    Hohensteiner Institute
    und
    Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.
    Schloss Hohenstein
    74357 Bönnigheim
    www.hohenstein.de
    www.waeschereien.de
    Telefon 07143 / 271 724
    info@hohenstein.de
    info@waeschereien.de

    Bönnigheim, im September 2008

    Die Risikoklassen nach DIN 10524

    Geringes Hygienerisiko (RK1)
    Beim Vorliegen eines geringen Hygienerisikos (Umgang mit nicht leicht verderblichen Lebensmitteln oder Zutaten) kann die Schutzfunktion der Arbeitskleidung dem Lebensmittel gegenüber gering sein, wenn es durch die Verpackung hinreichend geschützt ist bzw. in einer weiteren Stufe vom Hersteller oder Verbraucher noch weiter verarbeitet wird.

    Hohes Hygienerisiko (RK2)
    Beim Vorliegen eines hohen Hygienerisikos (Umgang mit unverpackten leicht verderblichen Lebensmitteln und Zutaten) muss die Schutzfunktion hoch sein, insbesondere dann, wenn die Lebensmittel nicht weiter verarbeitet werden und Mikroorganismen sich darin oder daran vermehren können (z. B. bei der Abgabe unverpackter Lebensmittel).

    Höchstes Hygienerisiko (RK3)
    Beim Vorliegen des höchsten Hygienerisikos (Umgang mit unverpackten verzehrfähigen, sehr leicht verderblichen Lebensmitteln) muss eine sehr hohe Schutzfunktion sichergestellt sein, da die Lebensmittel technologisch nicht stabilisiert werden und Mikroorganismen einschließlich Krankheitserreger sich vermehren können.


    Weitere Informationen:

    http://www.waeschereien.den


    Bilder

    Zur Ermittlung des Tragekomforts von Berufskleidung werden an den Hohensteiner Instituten u. a. verschiedene textile Kenngrößen ermittelt.
    Zur Ermittlung des Tragekomforts von Berufskleidung werden an den Hohensteiner Instituten u. a. vers ...

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    Gewerbliche Wäschereien, die das RAL-Gütezeichen 992-3 führen dürfen, gewährleisten die Erfüllung höchster Hygieneanforderungen bei der Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben.
    Gewerbliche Wäschereien, die das RAL-Gütezeichen 992-3 führen dürfen, gewährleisten die Erfüllung hö ...
    Bild: Kannegießer
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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Bauwesen / Architektur, Biologie, Chemie
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsprojekte
    Deutsch


     

    Zur Ermittlung des Tragekomforts von Berufskleidung werden an den Hohensteiner Instituten u. a. verschiedene textile Kenngrößen ermittelt.


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    Gewerbliche Wäschereien, die das RAL-Gütezeichen 992-3 führen dürfen, gewährleisten die Erfüllung höchster Hygieneanforderungen bei der Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben.


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