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20.10.2008 13:52

Entwicklung der Realsteuerhebesätze der Gemeinden mit über 50.000 Einwohnern im Jahr 2008

Dr. Clemens Esser Geschäftsstelle
Institut "Finanzen und Steuern" e.V.

    Die Entwicklung der Hebesätze bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer ist von allgemeinem Interesse, ganz besonders für die Wirtschaft. Um hierüber zeitnah zu informieren, führt das Institut "Finanzen und Steuern" mit Hilfe der Industrie- und Handelskammern alljährlich eine Umfrage durch.

    Mit der IFSt-Schrift 452 des Instituts "Finanzen und Steuern" e.V. (Bonn) liegen nunmehr die Ergebnisse für die Hebesätze von Gewerbe- und Grundsteuer für das Jahr 2008 vor.

    1. Umfang und Bedeutung der statistischen Erhebung

    In den erfassten 188 Gemeinden leben rd. 32,55 Mio. der rd. 82,37 Mio. Einwohner der Bundesrepublik. Mit der Analyse von nur 1,5 v.H. der Gemeinden wird somit der Belastungsstand von rd. 39,5 v.H. der Gesamtbevölkerung abgedeckt.

    Die Untersuchung zeigt dieses Jahr kaum Änderungen bei den Hebesätzen. Der Trend zu niedrigeren Hebesätzen bei der Gewerbesteuer und höheren Hebesätzen bei der Grundsteuer setzt sich dieses Jahr nicht fort.

    2. Gewerbesteuer

    Im Jahre 2008 wird die Gewerbesteuer im Durchschnitt mit einem Hebesatz von 432 v.H. erhoben. Die Spannbreite der Hebesätze reicht wie bisher von 340 v.H. bis 490 v.H.
    Das Jahr 2008 ist geprägt von der Unternehmensteuerreform. Mit dieser Reform wurde die Gewerbesteuer "stabilisiert", indem die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer ausgebaut wurden. Die Gesetzesänderungen werden bei vielen Unternehmen, namentlich solchen, die hohe Miet- , Pacht-, Leasing- oder Lizenzaufwendungen haben, zu Mehrbelastungen führen. Sie verunsichern auch die Kommunen, die die finanziellen Auswirkungen auch aufgrund der wirtschaftlichen Effekte nicht absehen können. Die Chance für eine alsbaldige grundlegende Neuordnung der Kommunalsteuern wurde bei der Unternehmensteuerreform 2008 nicht genutzt.

    3. Grundsteuer

    Für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie die Masse der Betriebsgrundstücke beträgt der durchschnittliche gewogene Hebesatz der Grundsteuer B im Jahr 2008 ebenfalls unverändert 494 v.H. Der Durchschnittshebesatz der Grundsteuer liegt damit nun schon um 62 Prozentpunkte höher als der der Gewerbesteuer, mit steigender Tendenz.


    Weitere Informationen:

    http://www.ifst2.de/publikationen/452/inhalt.html - Inhaltsübersicht


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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