Die Steuerklärung per Mausklick könnte in Zukunft entscheidend dazu beitragen, das Steuerverfahren für die Bürger einfacher, gerechter und transparenter zu machen. Entwickelt vom Bochumer Juristen Prof. Dr. Roman Seer (Lehrstuhl für Steuerrecht der RUB), ist die Idee eines elektronischen Steuererklärungsentwurfs, den die Bürger nur noch bestätigen oder ergänzen, ein Kernstück der umfassenden Steuervereinfachung. Daran arbeitet die Kommission Steuergesetzbuch seit vier Jahren, gefördert von der Stiftung Marktwirtschaft.
Bochum, 12.11.2008
Nr. 364
Einfach und serviceorientiert: Steuerklärung per Mausklick
Kommission Steuergesetzbuch stellt Reformkonzept vor
RUB-Jurist: Steuerabzug und -veranlagung elektronisch vernetzen
Die Steuerklärung per Mausklick könnte in Zukunft entscheidend dazu beitragen, das Steuerverfahren für die Bürger einfacher, gerechter und transparenter zu machen. Entwickelt vom Bochumer Juristen Prof. Dr. Roman Seer (Lehrstuhl für Steuerrecht der RUB), ist die Idee eines elektronischen Steuererklärungsentwurfs, den die Bürger nur noch bestätigen oder ergänzen, ein Kernstück der umfassenden Steuervereinfachung. Daran arbeitet die Kommission Steuergesetzbuch seit vier Jahren, gefördert von der Stiftung Marktwirtschaft. Die Kommission stellt ihren Entwurf eines Einkommensteuergesetzes am morgigen Donnerstag (13.11.) in Berlin auf einem Symposium vor, an dem unter anderem die Bundestagsabgeordneten Friedrich Merz (CDU), Christine Scheel (Bündnis 90/Die Grünen) und Dr. Hermann Otto Solms (FDP) sowie der Baden-Württembergische Finanzminister Willi Stächele teilnehmen.
Programm im Internet
Informationen zum Symposium "Steuervereinfachung: Das unerfüllte Versprechen" und das Programm stehen im Internet unter http://www.stiftung-marktwirtschaft.de/
Auf den gesunden Kern verdichtet
Mit ihrem Entwurf strebt die Kommission kein radikal anderes Einkommensteuerrecht an, sondern verdichtet das Verfahren "auf seinen gesunden Kern prinzipiengerechter Besteuerung", heißt es im Vorwort des Entwurfs. Mit dem neuen Konzept lasse sich die Regelungsmasse des geltenden Gesetzes um mehr als 80 Prozent reduzieren. Eine tragende Säule ist ein elektronisch vereinfachtes Steuerverfahren, das die Vernetzung von Steuerabzug und -veranlagung in den Mittelpunkt stellt. Anhand der Daten, die sich aus der Besteuerung direkt an der Quelle ergeben (zum Beispiel bei Arbeitgebern, Banken oder Rentenversicherern), erstellt das Finanzamt automatisch den Entwurf einer Steuererklärung. Diese müssen die Bürger lediglich noch mit ihrer elektronischen Signatur bestätigen oder ergänzen bzw. nicht richtige Besteuerungsgrundlagen korrigieren.
Kooperation statt Zwang
Das Konzept hat gleich mehrere Vorteile: Es beschleunigt das Veranlagungsverfahren deutlich, es ist eine Serviceleistung der Finanzbehörde und es motiviert dadurch auch die Bürger, ihre Pflicht zur Mitwirkung möglichst von selbst zu erfüllen. Kooperation statt Zwang. "Es entspricht einem rechtsstaatlich-kooperativen Besteuerungsverfahren, wenn die Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen mit offenem Visier gegenübertritt", so Prof. Seer. Vorteile ergeben sich aber auch für die Finanzämter: "Das bisherige gesetzliche Konzept, die Steuerklärungen an Amtsstelle zunächst manuell zu überprüfen, um erst danach die Einkommenssteuer festzusetzen, ist überholt. Es bindet einen Großteil der Finanzbeamten mit inhaltsleeren Erfassungsarbeiten." Stattdessen könnten die Ämter wieder die nötigen Servicefunktionen und ihren "strukturellen Verifikationsauftrag" erfüllen. Der Entwurf der Kommission Steuergesetzbuch verfolge damit das Ziel, den Wandel einzuleiten vom überkommenen hoheitlichen Veranlagungsverfahren zur kontrollierten Selbstregulierung.
Expertise aus Bochum
Seit 2004 ist Prof. Roman Seer Mitglied der Lenkungsgruppe der Kommission. Gemeinsam mit dem Kommissionsvorsitzenden Prof. Dr. Joachim Lang leitet Seer die Arbeitsgruppe "Einkommensteuerreform / Steuervollzug". Zuvor war Prof. Seer Mitglied einer Forschergruppe der Universitäten Köln, Düsseldorf und Bochum, die den so genannten Kölner Entwurf zur Reform der Einkommensteuer vorgelegt hatte. Die Humanistische Stiftung (Frankfurt am Main) zeichnete den Entwurf im Jahr 2003 mit 75.000 Euro aus. Bereits damals hatte Prof. Roman Seer eine bundeseinheitliche und lebenslange Identifikationsnummer für alle Steuerpflichtigen gefordert - ein Konzept, das die Bundesregierung in diesem Jahr umgesetzt hat.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Roman Seer, Lehrstuhl für Steuerrecht, Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, Tel. 0234/32-28269, E-Mail: LS.Seer@jura.ruhr-uni-bochum.de
Redaktion: Jens Wylkop
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht
überregional
Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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