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29.01.2009 17:14

Modernisierung der Pflegeversicherung

Torsten Schaletzke Pressestelle
Universität Bielefeld

    Neues Instrument behebt wesentliche Schwachstellen der heutigen Pflegeversicherung

    Am Donnerstag, den 29. Januar 2009 nahm Gesundheitsministerin Ulla Schmidt die Empfehlungen eines Beirates (Vorsitzender Dr. Jürgen Gohde) zur Einführung eines neuen sozialrechtlichen Verständnisses von Pflegebedürftigkeit und eines neuen Begutachtungsverfahrens entgegen.

    Die Empfehlungen sind das Ergebnis von zwei Jahren intensiver Beratungen des Beirats auf der Basis von Forschungsarbeiten, die maßgeblich vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe geleistet wurden. Im Rahmen einer Vorstudie hatte das IPW bereits im Februar 2007 die Eckpunkte für ein neues Verständnis von Pflegebedürftigkeit formuliert und die Neuentwicklung eines Begutachtungsverfahrens empfohlen. Der Beirat folgte diesen Empfehlungen und beauftragte das IPW und den Medizinischen Dienst damit, ein neues Verfahren zu entwickeln. Nach erfolgreicher praktischer Erprobung des Instruments bei über 2000 Versicherten wird es der Politik zur Umsetzung empfohlen.

    Für Prof. Doris Schaeffer von der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Leiterin des IPW, sind die Empfehlungen ein wichtiger Schritt, denn das neue Instrument behebt wesentliche Schwachstellen der heutigen Pflegeversicherung, vor allem die Ausblendung des Bedarfs demenziell Erkrankter bei der Pflegeeinstufung. Dr. Klaus Wingenfeld und Dr. Andreas Büscher, die vom Institut für Pflegewissenschaft an der Entwicklung des neuen Verfahrens maßgeblich beteiligt waren, betonen, dass das neue Instrument außerdem wesentlich zu Verbesserungen für chronisch kranke Kinder beiträgt und insgesamt zu mehr Fachlichkeit und mehr Gerechtigkeit bei der Pflegeeinstufung führt.

    Das neue Instrument weist gegenüber dem heutigen Begutachtungsverfahren wesentliche Neuerungen auf. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird nicht mehr anhand von Minutenwerten für die Pflege, sondern nach der Selbständigkeit im Alltag und Umgang mit Krankheitsfolgen bestimmt. Die Beschränkung der Begutachtung auf Hilfen bei der Ernährung, der Körperpflege, der Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung wird ebenfalls überwunden. Das Instrument sieht außerdem eine systematische Erfassung des Rehabilitations- und Präventionsbedarfs vor. Mit all dem ist das Instrument nicht nur für die Begutachtung geeignet: Es kann auch für die individuelle Pflegeberatung und Pflegeplanung Informationen liefern.

    Kontakt:

    Dr. Klaus Wingenfeld, Universität Bielefeld
    Institut für Pflegewissenschaft
    Tel.: +49 521 106-2583
    Email: klaus.wingenfeld@uni-bielefeld.de

    Dr. Andreas Büscher, Universität Bielefeld
    Institut für Pflegewissenschaft
    Tel.: +49 521 106-3894
    Email: andreas.buescher@uni-bielefeld.de

    Prof. Dr. Doris Schaeffer, Universität Bielefeld
    Fakultät für Gesundheitswissenschaften
    Tel.: +49 521 106-3895


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Politik
    regional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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