Die Bundesländer nutzen ihre größere Gestaltungsfreiheit beim Hochschulpersonal und haben Lehrprofessuren und Mittelbaupositionen mit hohen Lehrdeputaten eingeführt. Das Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat diesen Trend im Rahmen des vom BMBF geförderten Forschungsprojektes "Qualitätswirkungen der föderalen Differenzierung im Hochschulbereich" analysiert und veröffentlicht Ergebnisse und Gesetzes- und Verordnungstexte.
Der Lehrbedarf an den deutschen Hochschulen steigt, zumal an den Universitäten, die den Löwenanteil der Studierenden zu versorgen haben. Sowohl der Bologna-Prozess wie auch die allgemeine Bildungsexpansion führen zu erhöhter Lehrnachfrage. Während weitgehend Einigkeit besteht, dass es zur Bewältigung der neuen Anforderungen zusätzlicher personeller Ressourcen bedarf, gehen die Meinungen über Struktur und Tätigkeitsprofil, Status und Arbeitsbedingungen der Beschäftigtengruppen, Einstellungsvoraussetzungen und Karrierepfade weit auseinander.
Will man in Deutschland an der überkommenen Stellenstruktur mit rund 15 Prozent Professoren und nahezu 85 Prozent unselbständigen "Nachwuchs"- bzw. Mittelbaupositionen in überwiegend befristeter Beschäftigung festhalten, so ist die Versuchung groß, dem Mittelbau erhöhte Lehrdeputate zu übertragen. Nur so kann dann den wenigen Professor/-innen der Rücken für die Forschung freigehalten werden. Außerdem wird ein bestimmtes Kontingent von "Lehrprofessuren" geschaffen, die einen großen Teil der Lehre übernehmen sollen.
Die im Zuge der Föderalismusreform mit stärkerer Entscheidungskompetenz ausgestatteten Bundesländer haben den gewonnenen Freiraum genutzt, um neue rechtliche Vorschriften im Personalbereich in Kraft zu setzen. Dabei zeichnet sich ab, dass sich zwar einerseits durch den Wegfall des Hochschulrahmengesetzes (HRG) die Unterschiede zwischen den Bundesländern ausprägen, andererseits aber die Entwicklung überwiegend einem gemeinsamen Trend folgt. Ein vergleichender Blick auf die zurzeit geltenden Landeshochschulgesetze (LHG) und Lehrverpflichtungsordnungen (LVV) der Bundesländer zeigt, dass nahezu flächendeckend Lehrprofessuren mit 12 und mehr Wochenstunden Lehrdeputat und diverse Mittelbaupositionen mit hohem Lehrdeputat vorgesehen sind. Diese haben zum Teil bis zu 20 Semesterwochenstunden Lehre zu bewältigen. Damit erhebt sich die Frage, ob das für deutsche Universitäten geltende normative Leitbild der "Einheit (oder zumindest doch: Verbindung) von Forschung und Lehre" auch in Zukunft noch Gültigkeit haben wird.
http://www.hof.uni-halle.de/dokumentation/lehrverpflichtungen.htm
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Dr. Anke Burkhardt (anke.burkhardt@hof.uni-halle.de), Tel. 03491/466 151 oder Anja Franz (anja.franz@hof.uni-halle.de), Tel. 03491/466 229
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Pädagogik / Bildung, Politik, Recht
überregional
Forschungsergebnisse, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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