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28.04.2009 11:59

Kein wissenschaftliches Fehlverhalten von Professor Axel Haverich

Marco Finetti Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

    DFG-Ausschuss: Vorwürfe nach der Nominierung zum Deutschen Zukunftspreis sind unbegründet

    Die Anschuldigungen gegenüber Professor Axel Haverich, Medizinische Hochschule Hannover, nach seiner Nominierung für den Deutschen Zukunftspreis 2008 haben sich nach Überprüfung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) als unbegründet erwiesen. Der Ausschuss der DFG zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Professor Haverich kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorgeworfen werden kann.

    Der Herzchirurg und Leibniz-Preisträger Haverich und zwei seiner Mitarbeiter waren Mitte Oktober vergangenen Jahres als eines von vier Forscherteams für die Endrunde des vom Bundespräsidenten vergebenen Deutschen Zukunftspreises nominiert worden. Die Nomination galt der Entwicklung und erfolgreichen Transplantation sogenannter mitwachsender Herzklappen für Kinder durch Professor Haverich und seine Mitarbeiter.

    Nach der Nominierung waren in mehreren Veröffentlichungen in den Medien von anderen Wissenschaftlern Vorwürfe gegen Professor Haverich erhoben worden, insbesondere wegen der angeblich fehlenden Innovation seiner Arbeiten. Neben diesen Vorwürfen wurden auch konkurrierende patentrechtliche Ansprüche geltend gemacht. Die Jury für den Deutschen Zukunftspreis zog daraufhin Ende Oktober 2008 unter Hinweis auf die "offene patentrechtliche Situation" die Nominierung von Professor Haverich und seiner Mitarbeiter zurück.

    Professor Haverich selbst bat daraufhin ebenfalls Ende Oktober 2008 die DFG, ihren Ausschuss zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu betrauen. Der Ausschuss ist dieser Bitte nachgekommen. Die Überprüfung patentrechtlicher Ansprüche war nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

    Nach eingehender Prüfung erklärt der Ausschuss die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens nun für unbegründet. Dies gilt insbesondere für die von Professor Wolfgang Konertz, Charité, erhobenen Vorwürfe. Konertz hatte in der Süddeutschen Zeitung vom 18. Oktober 2008 die Innovation von Haverich damit in Frage gestellt, dass "an der Berliner Charité (...) ein Team um Wolfgang Konertz schon vor Jahren mitwachsende Herzklappen entwickelt und an Patienten getestet" habe; weiter hieß es: "Sie sind seit 2004 zugelassen; einige hundert Kinder haben sie bekommen. (...) Haverich ist jetzt da, wo wir 2000 waren." Zur Konkretisierung dieser Tatbestände, wie Professor Konertz es gegenüber der DFG später erklärte, verwies er auf einschlägige Publikationen.

    Der Ausschuss der DFG zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens stellt dazu jetzt fest: Im Mittelpunkt der Innovation von Professor Haverich steht die Anwendung einer dezellularisierten mitwachsenden Herzklappe bei Kindern. In keiner der von Professor Konertz genannten Veröffentlichungen legt die Charité-Gruppe klinische Daten über Erfolge bei Kindern vor. Darüber hinaus werden von Haverich humane Herzklappen verwendet, während Konertz über die Anwendung von Schweineklappen, nur bei Erwachsenen, berichtet. Somit erfährt die Innovation von Professor Haverich keine Schmälerung, und der Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens erweist sich als völlig haltlos.

    Auch weitere Vorwürfe, die nach der Nominierung geäußert worden waren und die Innovation Haverichs in Frage gestellt hatten, sind nach dem Ergebnis des Ausschusses unbegründet und stellen damit kein wissenschaftliches Fehlverhalten dar.

    Über diese Feststellungen hinaus machte der DFG-Ausschuss deutlich, dass er künftig einen maßvolleren und von mehr Respekt geprägten Umgang mit Innovationen und Forschungsergebnissen erwartet. Im vorliegenden Fall sei Professor Haverich durch die gegen ihn erhobenen Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens ein enormer wissenschaftlicher und persönlicher Schaden entstanden. Umso nachdrücklicher erfolge nun die Feststellung, dass diese Vorwürfe unbegründet waren und sind und Professor Haverich sich wissenschaftlich korrekt verhalten hat.

    Weiterführende Informationen

    Informationen zum DFG-Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens finden sich unter: www.dfg.de/dfg_im_profil/struktur/gremien/hauptausschuss/kommissionen_ausschuesse/wiss_fehlverhalten

    Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle:
    Dr. Kirsten Hüttemann, Justitiariat, Tel. + 49 228 885-2827, Kirsten.Huettemann@dfg.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Medizin, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse, Personalia
    Deutsch


     

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