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11.05.2009 10:56

Internationale Konferenz verbietet weitere persistente organische Schadstoffe

Jörg Feldmann Pressestelle
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    Vom 4. bis 8. Mai 2009 trafen sich in Genf Vertreter der über 160 Mitgliedstaaten der Stockholm Konvention zur vierten Vertragsstaatenkonferenz. Die Konvention verbietet weltweit die Herstellung und Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen (Persistant Organic Pollutants, POPs) wie die Pflanzenschutzmittel DDT und Aldrin oder die Transformatorflüssigkeit PCB. Wichtigstes Ergebnis war die Aufnahme neuer POPs in die Verbotslisten der Konvention.

    POPs sind Chemikalien, die in der Umwelt kaum abgebaut werden. Oft sind sie krebserzeugend oder führen zu Missbildungen bei der Nachkommenschaft. POPs verbreiten sich weit über den Globus und reichern sich in der Nahrungskette stark an. So lässt sich beispielsweise DDT im Fettgewebe der Pinguine in der Antarktis nachweisen. Trotz des Verbotes von Produktion und Gebrauch dieser Chemikalien in Industrieländern waren sie vor allem in Entwicklungsländern weit verbreitet. Das Stockholmer Übereinkommen stellt sicher, dass die weltweite Gefährdung durch die zwölf alten POPs weitgehend vermieden wird. Der weitere Erfolg des Übereinkommens hängt davon ab, dass zusätzliche neue POPs durch Aufnahme in das Übereinkommen auch weltweit verboten werden. Dabei geht es um Stoffe, die bereits in der Europäischen Gemeinschaft und damit in Deutschland verboten worden sind.

    Hier hat das Expertenkomitee der Konvention, POPS Review Committee (POPsRC), unter dem Vorsitz von Dr. Reiner Arndt, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, neun Stoffe als POPs identifiziert, bewertet und zum weltweiten Verbot vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um die Pflanzenschutzmittel Lindan mit zwei weiteren POPs als Verunreinigungen, Chlordecon und Pentachlorbenzol, die drei Flammschutzmittel Hexabrombiphenyl, Pentabromdiphenyläther (PentaBDE) und Octabromdiphenyläther (OctaBDE) sowie eine ganze Gruppe von Chemikalien, die in der Umwelt das POPS Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) freisetzen.

    Die Vertragsstaatenkonferenz beschloss, die Herstellung und die Verwendung von Chlordecon, Pentachlorbenzol und die drei Flammschutzmittel Hexabrobiphenyl, PentaBDE und OctaBDE vollständig zu verbieten. Ein grundsätzliches Verbot für Herstellung und Verwendung sprach die Konferenz für Lindan und seine Verunreinigungen aus. Erlaubt bleibt lediglich eine spezielle Verwendung von Lindan im Gesundheitsschutz, um Kopfläuse und Krätze zu bekämpfen. Vertragstaaten müssen diese auf fünf Jahre begrenzte Ausnahme jedoch beantragen.
    Weitergehende Ausnahmen von einem totalen Herstellungs- und Verwendungsverbot erhalten die ungefähr 200 Chemikalien, die PFOS enthalten. Auch hier sind einige Ausnahmen für Verwendungen auf fünf Jahre begrenzt. Andere Verwendungen in der Herstellung von Halbleitern und LCD, bei der Herstellung von Fotomaterialien, als Hydraulikflüssigkeit für Flugzeuge und in Medizingeräten für die noch keine Alternativen verfügbar sind, werden alle 4 Jahre überprüft, ob sie noch erforderlich sind.

    Dr. Reiner Arndt, deutscher Vorsitzender des POPs Review Committee's, war sehr zufrieden: "Die fachlich fundierten Vorarbeiten des POPsRC schufen die Voraussetzung für die Entscheidung zu einem Verbot der neuen POPs. Dies wird in Deutschland und weltweit den Schutz von Umwelt und Gesundheit vor diesen sehr gefährlichen Chemikalien entscheidend verbessern".

    Die Verbote der neuen POPs gelten ab Mai 2010. Darüber hinaus wurde Dr. Arndt für vier weitere Jahre als Vorsitzender des Expertenkomitees (POPsRC) bestätigt.

    Das Stockholmer Übereinkommen trat im Mai 2004 in Kraft. Dabei wurden zwölf organische Schadstoffe (POPs) weltweit verboten. Inzwischen gibt es mehr als 160 Vertragsstaaten.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Chemie, Politik, Recht, Umwelt / Ökologie, Wirtschaft
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

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