Die zweite Amtsperiode des Hochschulrats an der Universität Trier startete mit der konstituierenden Sitzung am 19. Mai 2009. Zum Vorsitzenden des Gremiums wurde Dr. Josef Peter Mertes, Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier einstimmig gewählt. Damit tritt Mertes die Nachfolge von Dr. Dr. Andreas Barner, Vorstandsvorsitzender von Boehringer Ingelheim, für die zweite Amtszeit des Hochschulrats über einen Zeitraum von fünf Jahren an. Mertes ist gleichzeitig Vorsitzender des Kuratoriums der Universität Trier.
Als stellvertretende, vorsitzende Mitglieder wurden Universitätsprofessor Dr. Michael Kotulla von der Universität Bielefeld und Prof. Dr. Gerhard Robbers, Fachbereich V - Rechtswissenschaft an der Universität Trier, gewählt.
Dem Hochschulrat gehören insgesamt zehn stimmberechtigte Mitglieder an: Fünf Mitglieder werden durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (MBWJK) und weitere fünf Mitglieder aus den Reihen der Universität werden vom Senat gewählt.
Externe Mitglieder des Hochschulrates sind: Dr. Josef Peter Mertes (Präsident der ADD Trier), Prof. Dr. Michael Kotulla (Universität Bielefeld, Rechtswissenschaft), Wolfgang Natus (Ehrenpräsident der IHK Trier), Dr. Klaus-Peter Otto (Direktor Bildung und interne Kommunikation, AG der Dillinger Hüttenwerke), Prof. Dr. Marie-Luise Recker (Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Frankfurt/Main).
Interne Mitglieder des Hochschulrates sind: Prof. Dr. Gerhard Robbers (FB V, Rechtswissenschaft), Dr. Natalia Filatkina (FB II, Ältere deutsche Philologie), Dominic Harion (FB I, Studierender), Prof. Dr. Joachim Hill (FB VI, Fernerkundung), Prof. Dr. Axel Schmidt (FB IV, Betriebswirtschaftslehre) sowie Universitätspräsident Prof. Dr. Peter Schwenkmezger als beratendes Mitglied.
Zu den Aufgaben des Hochschulrats
"Der Hochschulrat berät und unterstützt die Universität in allen wichtigen Angelegenheiten, fördert ihre Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit", heißt es in der Geschäftsordnung des Hochschulrates der Universität Trier zu den Aufgaben des Gremiums.
Weiterhin hat der Hochschulrat die Aufgabe die Grundordnung und deren Änderungen sowie die Einrichtung, Änderung und Aufhebung wissenschaftlicher Einrichtungen, den allgemeinen Grundsätzen des Senats zur Zuweisung der Mittel sowie dem Gesamtentwicklungsplan der Universität zuzustimmen. Weiterhin macht der Hochschulrat einen Vorschlag zur Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten der Universität.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Organisatorisches, Personalia
Deutsch
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