Der letzte Tag des Burgerforums zum Thema Bioethik "Etats généraux de la bioéthique" fand am 16. Juni 2009 in Strassburg zum Thema Organspende statt. In Frankreich sichert seit 1976 das Caillavet-Gesetz die freie anonyme Organspende und die angenommene Zustimmung des Spenders [1] (wie in Belgien und in Spanien). Trotz dieses Rahmens herrscht ein grobetaer Mangel an Spenderorganen. Wahrend das Bioethik-Gesetz aus dem Jahr 2004 überprüft werden soll, gibt Professor Alaa el-Ghoneimi, Abteilungsleiter für Viszeralchirurgie im Robert-Debre Krankenhaus in Paris, einen Überblick über die aktuelle Lage.
Es gibt zwei verschiedene Spenderarten: der lebende (im engen Familienkreis) und der verstorbene
Organspender. In Frankreich gibt es einen relativen Mangel: der Biomedizinischen Agentur zufolge warten mehr als 13.000 Patienten auf eine Transplantation, davon 9.600 auf eine Niere.
In Frankreich, genau wie in den meisten anderen europäischen Ländern, gehören die Unentgeltlichkeit von Spenden, die Anonymität zwischen Spender und Empfänger und die angenommene Zustimmung zu den
Grundprinzipien. Das System beruht auf einer realen nationalen Solidarität, dank der Koordination der Biomedizinischen Agentur zwischen Angebot und Nachfrage auf nationaler Ebene. Diese Chancengleichheit bei Organspenden gilt zum Beispiel nicht in den USA. Darüber hinaus ist das Spendenverfahren sehr kontrolliert: ein lebender Organspender wird vor der Spende von einem Richter und einem Ethikkomitee befragt. Dieses Vorgehen ist eine zusätzliche Garantie für die Familie und ein Beweis für die ethische Strenge, die beibehalten werden soll.
Für die Überprüfung des Bioethik-Gesetzes aus dem Jahr 2004 kommen verschiedene Aspekte in Frage. Eine Überlegung geht beispielsweise dahin, zu entscheiden, ob der Kreis der erlaubten lebenden Organspender vergrößert werden kann, d. h. ob er zusätzlich zu Vater, Mutter, Geschwistern und Kindern, auch die Onkel, Tanten und Cousins einschließen kann. Das System der angenommenen Zustimmung muss auch überarbeitet werden, da es nicht immer beachtet wird. Die Hinterbliebenen dürfen sich einer solchen Entnahme widersetzen, obwohl der Spender diese vorher befürwortet hatte. Dies geschieht in 30% der Falle.
[1] Dieses Gesetz geht davon aus, dass jeder Burger mit einer Organentnahme nach seinem Tod
einverstanden ist.
Kontakt: Prof. Alaa el-Ghoneimi - Abteilungsleiter fur Viszeralchirurgie, Robert-Debre Krankenhaus, Paris - Tel: +33 1 40 03 23 59 - E-Mail: alaa.elghoneimi@rdb.aphp.fr
Quelle: Le Monde - 15.06.2009
Redakteurin: Lena Prochnow, lena.prochnow@diplomatie.gouv.fr
http://www.wissenschaft-frankreich.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Biologie, Gesellschaft, Medizin, Philosophie / Ethik, Politik
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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