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15.07.2009 11:47

Bundesamt für Strahlenschutz wirbt für Konsens bei der Endlagerung

Florian Emrich PB2/ Pressearbeit
Bundesamt für Strahlenschutz

    Die Lehren aus der Asse

    Strahlenschützer stellen Jahresbericht in Berlin vor

    Aus der Schachtanlage Asse könne man lernen, dass bei der Endlagerung die Interessen der Abfallverursacher beziehungsweise der Abfallverantwortlichen und die Verantwortung für die sichere Entsorgung strikt voneinander getrennt werden müssen. "Die Kostenträger für die Endlagerung dürfen nicht bestimmen, wie und wo Abfälle eingelagert werden. Diese Aufgabe muss in unabhängiger staatlicher Verantwortung bleiben," erklärte der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, Wolfram König, heute bei der Vorstellung des Jahresberichtes seiner Behörde in Berlin. Er müsse sich dabei an der Sicherheit orientieren, um den Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Das Handeln des Betreibers müsse im Dialog mit der betroffenen Bevölkerung und nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen. Das Bundesamt für Strahlenschutz ist nach einer Entscheidung der Bundesregierung seit 1. Januar 2009 neben Gorleben, Konrad und Morsleben auch Betreiber des Endlagers Asse II bei Wolfenbüttel (Niedersachsen). Zwischen 1967 und 1978 wurden in das ehemalige Salzbergwerk 126 000 Fässer schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert.

    Mit der Entscheidung, das Bundesamt für Strahlenschutz mit dem Betrieb des Endlagers zu beauftragen, ist der Streit über das richtige rechtliche Verfahren zur Stilllegung der Asse beendet. Die Asse wurde bisher ohne vergleichende Voruntersuchungen allein nach bergrechtlichem Verfahren, die eine Beteiligung der Öffentlichkeit nicht vorsahen, ausgewählt und betrieben. "Die Asse erfüllt grund-legende Auswahlkriterien für ein Endlager für radioaktive Abfälle nicht", sagte König. Sie sei eine schwere Hypothek für die Glaubwürdigkeit einer sicheren Endlagerung radioaktiver Abfälle.

    Die eigentliche Herausforderung - die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle, die mehr als 99 Prozent der Radioaktivität enthalten - sei dabei noch ungelöst. König: "Hier gilt es umso mehr, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen". Für die Lösung dieses Problems reichten einfache politische Mehrheiten nicht aus, da beispielsweise der Nachweis der Eignungsvoraussetzungen von Gorleben noch mindestens 15 Jahre dauere. Notwendig sei daher eine partei- und gesellschaftsübergreifende Vereinbarung, die über Legislaturperioden hinaus Bestand habe. Dies sei die Lehre aus der Asse und aus mehreren Jahrzehnten Diskussion um die Festlegung eines Endlagerstandortes.

    Für einen gesellschaftlichen Konsens müssten sich die verschiedenen Interessenvertreter aufeinander zu bewegen. "Derzeit wird die Entsorgung je nach Interessenlage entweder als nicht lös-bar oder als technisch bereits gelöst bezeichnet. Beides entbehrt jeglicher Grundlage".

    Einer Lösung der Entsorgung der noch anfallenden schwach- und mittelaktiven Abfälle sei man dagegen ein gutes Stück näher gekommen. 2007 habe das Bundesamt für Strahlenschutz mit den wesentlichen Vorarbeiten dafür begonnen, den nach Atomrecht genehmigten Schacht Konrad zu einem Endlager umzubauen. Ab 2014 sollen dort rund 90 Prozent aller entstehenden radioaktiven Abfälle gelagert werden. König: "Den Großteil der radioaktiven Abfälle können wir bald sicher entsorgen. Sie beinhalten allerdings nur etwa 0,1 Prozent der gesamten Radioaktivität." Mit der Einrichtung einer Infostelle Konrad 2008 und einer weiteren Infostelle auf der Asse Anfang 2009 sei der Dialog mit der Bevölkerung weiter verbessert worden.

    Hinweis: Der vollständige Jahresbericht 2008 des BfS ist im Internet unter http://www.bfs.de abrufbar oder kann kostenlos per E-Mail über epost@bfs.de oder beim Bundesamt für Strahlenschutz, Postfach 10 01 49, 38201 Salzgitter bezogen werden.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Energie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Geowissenschaften, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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