idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
01.09.2009 15:28

Rückrufmanagement: Neuer Online-Dienst der BAuA

Jörg Feldmann Pressestelle
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    Der Rückruf mangelhafter und gefährlicher Produkte ist für jedes Unternehmen eine krisenhafte Herausforderung. Hier unterstützt das neue Rückruf-Formular der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Unternehmen bei der Bewältigung solcher Krisen. Ab sofort können Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure mit Sitz in Deutschland im Rahmen ihres betrieblichen Rückrufmanagements die Aufsichtsbehörden über Gefährdungen durch Produkte und Rückrufaktionen unter http://www.rueckrufe.de informieren. Als zentrale Meldestelle des Bundes für mangelhafte und gefährliche Produkte benachrichtigt die BAuA dabei auch die für die Marktaufsicht zuständigen Behörden in den Bundesländern.

    Paragraph 5 Absatz 2 und 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) verpflichtet den Hersteller, seinen Bevollmächtigten, den Einführer (Importeur) und den Händler, die Marktaufsicht über fehlerhafte Produkte und Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit von Anwendern und Verbrauchern zu unterrichten. Die Meldung an die Marktaufsichtsbehörden in Deutschland und darüber hinaus auch in die Vertriebsländer innerhalb und außerhalb der Europäischen Union ist daher ein fester Bestandteil einer professionellen Rückrufplanung. Zudem muss sie im Rahmen der Legal Compliance eines Unternehmens zwingend berücksichtigt werden.

    Im Fall einer Rückrufaktion steht für das Unternehmen viel auf dem Spiel. Dabei geht es nicht nur um rechtliche Folgen oder darum, als verantwortungsbewusster Hersteller möglichst schnell und reibungslos Risiken und Gefahren für Anwender und Verbraucher abzuwenden. Mangelhafte und gefährliche Produkte können auch den guten Ruf eines Unternehmens vernichten. Professionelles Rückrufmanagement zielt deshalb darauf ab, ein negatives Image zu vermeiden und die wertvollen Beziehungen zu Geschäftspartnern, Investoren und Kunden zu schützen und zu erhalten. Nicht zuletzt müssen Aufwand und Kosten für den Produktrückruf minimiert werden. Das neue Rückruf-Formular der BAuA ist hierfür unverzichtbar.

    Mit Hilfe des Formulars lassen sich alle wichtigen Informationen und Daten sicher und bequem in einem Meldevorgang an die BAuA übermitteln. Anschließend veröffentlicht die BAuA den vom Hersteller verantworteten Rückruftext in seiner Originalform auf ihrer Internetseite. Als weiteren Service benachrichtigt die Bundesanstalt die zuständige Marktaufsichtsbehörde, da von dort aus unter Umständen weitere Maßnahmen in die Wege geleitet werden können. Damit können von Rückrufen betroffene Unternehmen davon ausgehen, ihre gesetzliche Meldepflicht erfüllt zu haben. Alle Hersteller verbessern darum ihre Krisenbewältigung, wenn sie die Nutzung des Rückruf-Formulars in den internen Bestimmungen des hauseigenen Rückrufmanagements verbindlich vorsehen.

    Das Rückruf-Formular ist eine wesentliche Anwendung auf der Internetplattform der BAuA für Rückrufmanagement, Missbrauch von Zertifikaten und Verbraucherinformationen http://www.portal-produktsicherheit.de, die sich zurzeit im Aufbau befindet. Hier haben die aktuellen Informationen über die von der BAuA wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der Sicherheit von Produkten eine neue Heimat gefunden. Die direkte Adresse zum Formular für Produktrückrufe lautet http://www.rueckrufe.de.


    Weitere Informationen:

    http://www.rueckrufe.de Link zum Rückruf-Formular der BAuA
    http://www.portal-produktsicherheit.de Link zur Internetplattform der BAuA für Rückrufmanagement, Missbrauch von Zertifikaten und Verbraucherinformationen


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).