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03.09.2009 12:07

Poster informiert über neue Einstufung und Kennzeichnung nach GHS

Jörg Feldmann Pressestelle
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    Das europäische Chemikalienrecht befindet sich im Umbruch. Ende Januar trat die sogenannte "CLP-Verordnung" (Classification, Labelling and Packaging) in Kraft. Nach einer Übergangszeit setzt die neue Verordnung das von den Vereinten Nationen entwickelte weltweit empfohlene Globale Harmonisierte System (GHS) in Europa um. Dies bringt Änderungen bei der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen mit sich. Dazu gehören neue Symbole und Signalworte zur Kennzeichnung, Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) anstelle der bisherigen R(isiko)- und S(icherheits)-Sätze sowie die Umbenennung von Zubereitung in Gemisch.

    Der REACH-CLP-Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat jetzt ein Poster herausgegeben, das alle Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung präsentiert. Das Poster im DIN A 1 Format enthält Gefahrenklassen und -kategorien sowie deren Abkürzung im Bereich der Einstufung. Zugleich zeigt es die neuen Gefahrenpiktogramme mit den jeweiligen Signalwörtern im Bereich der Kennzeichnung. Darüber hinaus führt es die Gefahrenhinweise, die jetzt mit H für das englische Wort Hazard abgekürzt werden, im Wortlaut und deren zugeordnete Codes auf. Damit lassen sich alle relevanten Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien auf einen Blick erfassen. Unternehmen und Anwender haben mit dem neuen Poster eine praxisnahe Handlungshilfe, die sie bei der Anwendung der CLP-Verordnung effektiv unterstützt. Die weltweit harmonisierten Produktinformationen erleichtern Lieferanten, Abnehmern und Endverbrauchern die sichere Verwendung von gefährlichen Stoffen und Gemischen. Dies schützt letztlich die Beschäftigten, die privaten Verbraucher und die Umwelt.

    Das Poster "Einstufung und Kennzeichnung" im Global Harmonisierten System (GHS) in der EU kann in kleinen Mengen kostenlos bezogen werden über das Informationszentrum der BAuA, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231.90 71 29 71, Fax 0231.90.71 26 79, E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de.

    Aktuelle Informationen zum neuen Europäischen Chemikalienrecht hält die Homepage des REACH-CLP-Helpdesks unter der Adresse http://www.reach-clp-helpdesk.de bereit. Zudem beantwortet der REACH-CLP-Helpdesk Anfragen telefonisch 0231.90 71 29 71, per Fax 0231.90 71 26 79 oder E-Mail reach-clp@baua.bund.de.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Chemie, Psychologie, Recht
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

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