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07.10.2009 10:33

Universität Bayreuth erhält Stiftungsprofessur für Verbraucherrecht

Frank Schmälzle Pressestelle
Universität Bayreuth

    Bayreuth. Die Universität Bayreuth erhält eine Stiftungsprofessur für Verbraucherrecht. Diese Nachricht löste große Freude bei den Verantwortlichen auf dem Campus aus. "Die neue Professur baut auf einem Netzwerk aus Forschungsstellen und Forschungs-aktivitäten auf, bündelt sie und etabliert Verbraucherrecht künftig als eigenstän-diges Fach", erklärte Professor Dr. Markus Möstl, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht II. Gemeinsam mit Professor Dr. Stefan Leible (Zivilrecht IV) hatte er die Bayreuther Bewerbung beim Bundesverbraucherschutzministerium nach vorne gebracht.

    Bundesweit hatte das Verbraucherschutzministerium diese Stiftungsprofessur ausgeschrieben - die Universität Bayreuth galt als ein Favorit unter den Bewerberstandorten. Was für Bayreuth sprach und spricht, ist das engmaschige Netz an Forschungsstellen und -aktivitäten, die allesamt das Thema Verbraucherrecht aus ihrem Blickwinkel bearbeiten. Die Forschungsstelle für Bankrecht und Bankpolitik gehört ebenso dazu wie die Forschungsstellen für deutsches und europäisches Energierecht, für Wirtschafts- und Medienrecht, für deutsches und europäisches Lebensmittelrecht und für Nahrungsmittelqualität. Bezug zum Verbraucherrecht haben auch der Arbeitskreis für Informationstechnologie, das Institut für Medizinmanagement und Gesund-heitswissenschaft, das DFG-Graduiertenkolleg "Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit" und das Intradisziplinäre Forum Franken. "Diese Forschungsstärke war eines unserer besten Argumente. Sie wird bei der Entscheidung des Ministeriums sicher eine Rolle gespielt haben", so Möstl. "Nur wenige Universitäten in Deutschland verfügen über ein solches Netzwerk."

    Arbeit und Ergebnisse der Forschungsstellen zu bündeln und zu einem Gesamtver-ständnis von Verbraucherrecht zusammenzuführen, ist eine der Aufgaben, die auf den künftigen Inhaber der Stiftungsprofessur an der Universität Bayreuth wartet. Just darin steckt auch der Kern des gesamten Vorhabens: Sowohl das Zivilrecht als auch das öffentliche Recht beinhalten Aspekte des Verbraucherschutzes. Verbraucherrecht hat also von beidem etwas - Möstl nennt es "einen Mix". Verbraucherrecht als Querschnittsmaterie und als eigenes Fach zu etablieren, ihm damit das passende Gewicht zu geben, hat indes noch niemand angepackt. "Wir wollen die vielfältigen Instrumente des Verbraucherschutzes analysieren", sagte Möstl. "Wir brauchen eine klare Kompetenzverteilung zwischen Europa, Bund und Ländern und wir müssen die Frage nach Verbraucherschutz durch In-formation oder durch Marktregulierung stellen."

    Übrigens: Auch nach innen wird die Stiftungsprofessur, die möglichst schon zum Sommersemester 2010 umgesetzt sein soll, wirken. Verbraucherrecht wird neben den bereits vorhandenen sieben anderen ein Studienschwerpunkt an der Fakultät Rechts- und Wirtschaftswissenschaften werden.

    "Einmalig in Deutschland" nennt Professor Ortwin Meyer, der in seiner Zeit als Vizepräsident der Universität Bayreuth das Vorhaben tatkräftig unterstützte, die neue Stif-tungsprofessur für Verbraucherrecht in Bayreuth. Sie baue Brücken zwischen den Disziplinen - und das nicht nur innerhalb der juristischen Fächern. Verbraucherschutz sei eine Klammer für ein breites Themenspektrum: Von Lebensmitteln über Dienstleistungen bis zu Konsum- und Gebrauchsgütern berühre Verbraucherschutz die Interessenfelder vieler Wissenschaftler. Meyer: "Deshalb wird diese Professur auch stark strukturierend und verknüpfend auf die Forschung an der Universität Bayreuth wirken."

    Der Zeitplan, bis zum Sommersemester alle Voraussetzungen geschaffen zu haben, ist sportlich: Deshalb gehen die Verantwortlichen an der Universität Bayreuth zügig an die Besetzung des neuen Lehrstuhls für Verbraucherrecht. Ganz im Sinne des vernetzenden Projektes werden sowohl Juristen mit Hauptfach Öffentliches Recht als auch jene aus dem Bereich Zivilrecht aufgefordert sein, in Bayreuth Neuland zu erkunden. Grundvoraussetzung für alle Bewerberinnen und Bewerber: die Bereitschaft über den Tellerrand des eigenen Faches zu schauen.

    900.000 Euro hat das Bundesverbraucherschutzministerium bis zur zweiten Jahres-hälfte 2012 für die Stiftungsprofessur zugesagt. Für den neuen Lehrstuhl sind auch fünf Doktorandenstellen, sechs Stellen für studentische Hilfskräfte und ein Sekretariat vorgesehen. Eine Verlängerungsoption über 2012 hinaus ist im PLan. Und auch für die Zeit danach sind die Weichen gestellt. Die Universität Bayreuth, deren Kanzler Dr. Ekkehard Beck das Vorhaben nachhaltig unterstützt, wird die Anschlussfinanzierung sicherstellen. Das Bayerische Verbraucher-schutzministerium hat ebenfalls Interesse an einer langfristigen Verstetigung dieses neuen Bayreuther Ansatzes signalisiert.


    Weitere Informationen:

    http://www.uni-bayreuth.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Recht
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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