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12.10.2009 15:39

Res sacrae - zum rechtlichen Status der Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig

Dipl.-Journalist Tobias D. Höhn Pressestelle
Universität Leipzig

    Die Theologische Fakultät der Universität Leipzig und die Stiftung "Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig" widmen sich am Freitag, 23. Oktober 2009, in einer gemeinsamen Veranstaltung der Frage nach Mitwirkungsrechten der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens bei der Ausgestaltung und Nutzung der künftigen Universitätskirche am Leipziger Augustusplatz.

    Die Veranstaltung "Res sacrae - zum rechtlichen Status der Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig" beginnt 13.30 Uhr in der Alten Handelsbörse zu Leipzig. Sie ist öffentlich; der Eintritt ist frei.

    Am Augustusplatz wächst zur Zeit neben dem neuen Hauptgebäude der Universität ein Bauwerk heran, das in seinen Ausmaßen und in seiner baulichen Gestaltung die Erinnerung an die 1968 willkürlich gesprengte alte Universitätskirche weckt. Dieses als "Paulinum" bezeichnete Gebäude soll in seinem wesentlichen Teil künftig als "Aula und Kirche" dienen. Über seine innere Gestaltung hat es in der Vergangenheit unterschiedliche Auffassungen gegeben, und nach wie vor sind wichtige Fragen offen. Insbesondere hat man die Frage vernachlässigt, ob nicht - und gegebenenfalls in welchem Umfang - die Sächsische Landeskirche zusammen mit der Theologischen Fakultät hierbei ein Mitspracherecht haben und in Fragen der Ausgestaltung und Nutzung des Kirchenraumes in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden müssen. Schließlich sollen in der neuen Kirche künftig wieder die Universitätsgottesdienste, geistliche Konzerte und weitere kirchliche Veranstaltungen stattfinden.

    Zu dieser Frage nehmen jetzt zwei Leipziger Juristen, Prof. em. Dr. Helmut Goerlich von der Juristenfakultät und Rechtsanwalt Torsten Schmidt, Stellung. Sie tun dies in ihrer kürzlich erschienenen Schrift mit dem Titel "Res sacrae in den neuen Bundesländern - Rechtsfragen zum Wiederaufbau der Universitätskirche in Leipzig". Sie verstehen darin die neue Universitätskirche wegen der Weihe der Paulinerkirche durch Martin Luther im Jahre 1545 als eine "res sacrae", d. h. als eine - jedenfalls auch - gottesdienstlichen Zwecken gewidmete Sache, deren rechtlicher Status die Eigentumsrechte der Universität Leipzig beschränke. Außer den beiden Autoren wird auch der renommierte Erlanger Kirchenrechtler Professor Dr. Christoph Link das Wort ergreifen.

    Ansprechpartner für weitere Informationen:
    Prof. Dr. Jens Herzer
    Theologische Fakultät
    herzer@uni-leipzig.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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