Für den Einzelnen bedeutet "Ausstieg", die Autorität einer Gruppe über sein Leben zurückzuweisen. Umgekehrt kann auch die Gruppe ein Mitglied ausschließen, meist in Form einer Ächtung. Die Freiheit zur Trennung haben also nicht nur Individuen, sondern auch Gruppen. Die Form ist durchaus von rechtlicher, moralischer, politischer oder sozialer Bedeutung: Nicht alle Formen von Ausstieg oder Ausschluss sind mit einem liberalen Rechtsstaat vereinbar. Mit diesem Thema beschäftigt sich vom 26. bis 28. November 2009 die Tagung "Theoretical and Practical Implications of the Exit Option in Liberal Societies". Veranstalter ist das Zentrum für Philosophische Grundlagen der Wissenschaften der Universität Bremen. Im Zentrum stehen dabei folgende Fragen: Wie sehen die philosophischen, politischen und rechtlichen Grundlagen der Ausstiegsoption aus? Wie verhält sich die Debatte um die Ausstiegsoption zu anderen interdisziplinären Großkontroversen wie etwa zu derjenigen, die um Exklusion in pluralen Gesellschaften geführt wird? Kontakt: Prof. Dr. Dagmar Borchers, Tel.: 0421 218 7250, E-Mail borchers@uni-bremen.de.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Kulturwissenschaften, Philosophie / Ethik, Politik, Recht
überregional
Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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