Die 7. Mitgliederversammlung der HRK hat heute in Leipzig einstimmig folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Das vordringliche Ziel des Bologna-Prozesses war und ist die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums. Die dazu gehörige Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen ist irreversibel.
2. Es ist den Hochschulen gelungen, nahezu alle Studiengänge aus eigener Kraft auf eine neue, international verständliche Struktur umzustellen, ohne dafür zusätzliche Mittel erhalten zu haben.
3. Die aktuelle Bilanz zeigt sichtbare Erfolge wie die Verkürzung der realen Studiendauer oder die wachsende Akzeptanz der Bachelorabsolventinnen und -absolventen am Arbeitsmarkt, wie von unabhängiger Seite inzwischen bestätigt.
4. Im Rahmen der von den Hochschulen entwickelten Qualitätssicherung werden Studiengänge ständig unter Beteiligung der Studierenden überprüft und, wenn notwendig, weiterentwickelt. Dies geschah und geschieht auch bei derzeit in Kritik geratenen Studiengängen. Maßstab der Überprüfung sind die Ziele der Bologna-Reform, z.B. durch die Stufung der Studiengänge eine Erhöhung der Mobilität und die Reduzierung der Abbruchraten zu erreichen.
5. Die Länder enthalten den Hochschulen wesentliche Rahmenbedingungen für eine optimale Fortsetzung der Reform vor:
- Sie vernachlässigen die Hochschulfinanzierung, setzen Restriktionen und tragen durch falsche Anreize zu gedrängten Curricula bei.
- Sie versäumen es an wesentlichen Punkten, Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für Hochschulen und Studierende zu schaffen.
- Sie vernachlässigen wesentliche Koordinierungsaufgaben zwischen den Ländern.
- Sie belasten das Hochschul- und Akkreditierungssystem mit Detailregulierungen.
Die HRK begrüßt das Angebot der KMK, in einen gemeinsamen Dialog einzutreten. Ein koordiniertes und entschlossenes Handlungsprogramm der Länder kann die erfolgreiche Umsetzung der Reform wesentlich beschleunigen.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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