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16.12.2009 14:36

Silvesterfeuerwerk: Schöner, bunter, größer (BAM-Pressemitteilung 14/2009)

Dr. Ulrike Rockland Pressestelle
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

    Trends, Sicherheit und Europa

    Auch Feuerwerkskörper unterliegen Modetrends: Schöner, bunter, mit immer mehr Schwarzpulver und Glitzereffekt gefüllt, soll das Feuerwerk für Jedermann sein. Batte¬rien sind weiterhin im Trend und werden immer größer. So werden die Träume manch eines Hobby-Feuerwerkers nun endlich wahr - einmal das Streichholz zünden und sich dann das minutenlang andauernde Feuerwerk genüsslich anschauen. Denn: Nach der neuen europäischen Richtlinie 2007/23/EG dürfen nun Feuerwerksbatterien mit bis zu 500 Gramm Schwarzpulver inklusive Glitzereffekt verkauft werden. Das sind 300 Gramm mehr als es nach dem deutschen, nicht mehr gültigen Sprengstoffgesetz erlaubt war.

    2007 ist die europäische Richtlinie 2007/23/EG über das Inverkehrbringen pyrotechni¬scher Gegenstände, also auch von Silvesterfeuerwerk, in Kraft getreten. Diese Richt¬linie, unter der Federführung der BAM erstellt, soll Handelsschranken verringern und das Qualitäts- und Sicherheitsniveau der pyrotechnischen Gegenstände in Europa vereinheitlichen. Seit dem 1. Oktober 2009 wird diese Richtlinie in Deutschland umge¬setzt. In Zukunft ist somit nur noch eine "Zulassung" für Europa erforderlich.

    Während der Übergangszeit bis zum Jahr 2017 ist sowohl das neue als auch das alte Zulassungszeichen nebeneinander gültig.

    Ein altes Zulassungszeichen lautet zum Beispiel: BAM - P II - 2526.

    Ein neues Zulassungszeichen kann folgendermaßen aussehen:
    In der ersten Zeile steht die Registriernummer. Dabei geben die ersten vier Ziffern die Kennnummer der benannten Stelle an, die die Prüfung durchgeführt hat. 0589 steht für die BAM. In der Zeile darunter steht eine Identifikationsnummer, zum Bei¬spiel "BAM-F2-0001". In Deutschland verkaufte Produkte müssen eine Identifikations¬nummer mit diesem BAM-Hinweis haben. Einfuhr und Gebrauch von Feuerwerks¬körpern ohne oder mit gefälschter Zulassung ist weiterhin verboten.

    Feuerwerkskörper sind kein Spiel¬zeug, denn sie enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können gefährliche Wirkungen entfalten. Daher müssen Feuerwerkskörper auf ihre sichere Handhabung und Qualität geprüft und zugelassen werden.

    Die BAM hat dieses Jahr 113 neue Feuerwerkskörper auf ihre Sicherheit überprüft. Zusätzlich wurden bei 32 bekannten Feuerwerkskörpern Änderungen überprüft. 33 Feuerwerkskörper erhielten die Zulassung, 76 wurden abgelehnt und 1 Zulassung wurde widerrufen. Damit lag die Zahl der Ablehnungen bei 67 Prozent.

    Das aktuelle Warenangebot und die genauen Produktionszahlen können erfragt wer¬den beim

    Verband der Pyrotechnischen Industrie
    An der Pönt 48
    40885 Ratingen
    Telefon: +49-2102-18 62 00
    www.feuerwerk-vpi.de

    Auskünfte:
    Lutz Kurth
    Arbeitsgruppe Pyrotechnik
    Fachgruppe II.3 Explosivstoffe
    Telefon: +49 30 8104-1234

    Internet: Liste der zugelassenen Feuerwerkskörper (Stand: 1.12.2009)

    Klasse I: www.bam.de/p1.htm
    Klasse II: www.bam.de/p2.htm

    Prüfungen von Silvesterfeuerwerk durch die BAM
    mit Fotos zum Download: www.bam.de/de/aktuell/presse/pressekonferenz.htm


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Chemie, Gesellschaft, Wirtschaft
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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