Mit einem neuen Gesetz, das zu Jahresbeginn in Kraft trat, ist Israel nun das erste Land, das Besitzer von Organspendeausweisen im Fall einer Organtransplantation bevorzugt [1]. Demnach erhalten Patienten, bei denen eine Organtransplantation notwendig wird, schneller ein Organ, wenn sie seit mindestens drei Jahren einen Organspenderausweis besitzen. Dieses Privileg soll sogar auf die Ehepartner und engen Verwandten eines Organspendeausweisbesitzers übertragbar sein. Die DGfN steht dieser Regelung kritisch gegenüber.
Auch wenn diese Regelung in Fällen eines dringenden Organbedarfs (bei akut lebensbedrohlichen Erkrankungen von Herz, Lungen oder Leber) außer Kraft gesetzt wird und Minderjährige oder Personen, die wegen körperlicher oder mentaler Leiden nicht in der Lage, sind einen Ausweis zu beantragen, ebenfalls davon ausgenommen werden, sieht die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie das neue israelische Transplantationsgesetz kritisch: "Ein solches Gesetz birgt ethische Probleme", so Prof. Dr. med. Jan Galle, Pressesprecher der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie, "zumal Menschen, die aus ihrer religiösen Anschauung heraus die Organspende ablehnen, dadurch diskriminiert werden. Wichtiger als solche "Strafmaßnahmen" zu ergreifen, ist es, die Organspende durch eine umfassende Aufklärung und Information der Bevölkerung populärer zu machen und so die Menschen von der Dringlichkeit, sich pro Organspende zu entscheiden, zu überzeugen."
Zudem sei auch ungewiss, welchen Erfolg die Maßnahme haben wird, so äußerte Prof. Linda Wright von der Universität Toronto bereits Zweifel daran, dass das Gesetz die Zahl der Organspender steigern werde. [2]
Ähnlich argumentiert Prof. Galle: "Das israelische Gesetz kann man als Hilfeschrei deuten, denn in der Tat ist in Israel der Organmangel besonders eklatant. Ob diese drastische Maßnahme greift, bleibt aber abzuwarten. Denn ursächlich für den Organmangel sind nicht die Menschen, die sich bewusst gegen die Organspende entscheiden, sondern die große Zahl jener, die sich zeit ihres Lebens überhaupt nicht mit der Thematik auseinandersetzen und daher aus Gedankenlosigkeit bzw. Unbedachtheit keinen Organspendeausweis bei sich tragen. Die breite Bevölkerung ist unseres Erachtens auch nicht mit Druck und solchen indirekten Strafdrohungen zu mobilisieren. Wir setzen daher im Gegensatz zu Israel auf eine positive Öffentlichkeitsarbeit."
Verweise:
1. http://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(09)61795-5/fullte...
2. http://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(09)61520-8/fullte...
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Für weitere Informationen oder Interviewanfragen an den Pressesprecher der DGfN, Prof. Dr. Jan Galle (Lüdenscheid), wenden Sie sich bitte an die DGfN Pressestelle:
Dr. Bettina Albers
albers@albersconcept.de
Tel. 03643/ 7764-23, Fax -52
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Medizin
überregional
Buntes aus der Wissenschaft
Deutsch
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