Kassel/Fulda. Erstmals zum Sommersemester 2010 wird das Masterprogramm Sozialrecht und Sozialwirtschaft in Kooperation der Universität Kassel (Fachbereiche Wirtschaftswissenschaften und Sozialwesen), der Hochschule Fulda (Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften) und des Bundessozialgerichts Kassel angeboten.
Das dreisemestrige Studium findet sowohl in Kassel als auch in Fulda statt. Interessenten können sich bis zum 1. März 2010 für das Sommersemester bewerben. Der Masterstudiengang richtet sich an Absolvent(inn)en mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Diplom/Bachelor), vorzugsweise in den Studiengängen Sozialrecht/Wirtschaftsrecht, Sozialpädagogik/Soziale Arbeit oder fachlich gleichwertig mit der Durchschnittsnote 2,5 oder besser. Aufgenommen werden auch Jurist(inn)en nach dem 1. oder 2. Staatsexamen mit einem themenbezogenen Schwerpunkt und der Durchschnittsnote 3,5 oder besser. Nach bestandener Masterprüfung verleihen die Fachbereiche Wirtschaftswissenschaften und Sozialwesen der Universität Kassel und der Hochschule Fulda gemeinsam den akademischen Grad Master of Laws (LL.M.). Der Studienabschluss führt zur Promotionsberechtigung. Das Akkreditierungsverfahren befindet sich kurz vor Abschluss.
Sozialrecht als Baustein des Wirtschaftsrechts
Sozialrecht wird häufig in erster Linie aus der Perspektive des Sozialleistungsrechts wahrgenommen. Die praktische Relevanz des Sozialrechts gerät jedoch nur dann angemessen in den Blick, wenn Sozialrecht auch als ein Baustein des Wirtschaftsrechts begriffen wird, nämlich als ein Rechtsgebiet, welches die rechtlichen Grundlagen für immer wichtiger werdende Zweige der Volkswirtschaft bereitstellt: Den Menschen werden vielfältige soziale Dienstleistungen zur Verfügung gestellt. Diese werden von höchst unterschiedlichen Unternehmen auf der Grundlage sozialrechtlich geprägter Rechtsbeziehungen erbracht und von einer großen Vielfalt sozialrechtlich verfasster Kostenträger finanziert. Vor diesem Hintergrund entwickelt sich ein zunehmender Bedarf an wissenschaftlich ausgebildeten Praktikern, die in der Lage sind, sozialwirtschaftliche Rechtsbeziehungen kompetent zu erkennen, zu bewerten und zu gestalten. Die sozialen Dienste werden in einem Umfeld tätig, das von höchst komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen geprägt und einer ungeheuren Veränderungsdynamik ausgesetzt ist. Gefordert sind damit interdisziplinär aufeinander abgestimmte Kompetenzen in den Feldern Sozialrecht, Unternehmensführung, Personalwirtschaft und Organisation Sozialer Dienste. Der Masterstudiengang Sozialrecht und Sozialwirtschaft soll den Studierenden ein fachübergreifendes, aufeinander abgestimmtes Angebot von Lehrveranstaltungen zur Vermittlung rechtlicher, wirtschaftlicher und sozialpädagogischer Problemlösungs- und Führungskompetenz vermitteln. Der Studiengang lebt von vielfältigen Praxiskontakten. Mehrere Lehrbeauftragte gehören als Richterinnen und Richter dem in Kassel ansässigen Bundessozialgericht an. Hinzu kommen Lehrbeauftragte aus unterschiedlichen Feldern der sozialen Dienste. Weitere Informationen unter http://www.uni-kassel.de/go/sozr.
Mit dem gemeinschaftlichen Masterstudiengang "Sozialrecht und Sozialwirtschaft" wollen die Universität Kassel und die Hochschule Fulda den Bedürfnissen der Praxis Rechnung tragen. Die Hochschule Fulda verfügt bereits seit 2003 über einen deutschlandweit einzigartigen und erfolgreichen Bachelorstudiengang "Sozialrecht".
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Info
Dipl.-Hdl. Melanie Becker
tel: (0561) 804 7197
e-mail: sozr@uni-kassel.de
Universität Kassel
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
http://www.uni-kassel.de/go/sozr - Weitere Informationen"
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Recht, Wirtschaft
überregional
Studium und Lehre
Deutsch
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