Verdienen Bankenmanager das, was sie verdienen? Sind die hohen Boni, die viele Banken zum Jahresabschluss zahlten, angemessen? Dass nach der Wirtschaftskrise die Marktbereinigung folgt, scheint vielen unausweichlich. "Leistung" heißt das Zauberwort zum Überleben. Was aber ist Leistung und wie misst man sie? Welche Leistung ist geschuldet und wo zieht das Recht Grenzen, sie zu steigern? Wie sieht eine leistungsgerechte Vorstandsvergütung nach neuem Recht aus und was bewirken Sparten-Tarifverträge für selbst ernannte Funktionseliten? Beim 5. Mannheimer Arbeitsrechtstag an der Universität gehen namhafte Experten aus Theorie und Praxis diesen Fragen nach.
Nach einer Begrüßung und Einführung durch Professor Maschmann, Direktor des Instituts für Unternehmensrecht an der Universität Mannheim, referiert Professor Dr. Walter Oechsler von der Universität Mannheim über Leistung und die Messung von Leistung. Im darauf folgenden Vortrag behandelt Professor Maschmann das Thema "Leistungsversprechen und Leistungsverdichtung". Die angemessene Vorstandsvergütung wird sowohl aus rechtlicher Sicht im Vortrag von Dr. Stefan Suchan der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, als auch aus personalwirtschaftlicher Sicht im Vortrag von Prof. Dr. Stefan Winter von der Ruhr-Universität Bochum betrachtet.
Im Anschluss daran spricht Professor Dr. Martin Franzen von der LMU München über Sparten-Tarifverträge für selbsternannte Leistungsträger. Der Vortrag von Rechtsanwältin Dr. Kerstin Reiserer der Kanzlei RB Reiserer Biesinger in Heidelberg trägt den Titel "Minder- und Schlechtleister: Fordern, Fördern, Trennen". Wie man High Performer findet, fördert und hält, erklärt Rechtsanwalt Dr. Rainer Thum der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz aus Frankfurt.
Abschließend hält Roland Lukas, Vizepräsident des Arbeitsgerichts Frankfurt/M., den Vortrag "Mit dem Betriebsrat aus der Krise".
Der Mannheimer Arbeitsrechtstag beginnt am Mittwoch, 10. März um 9.00 Uhr und endet nach einem Abschlussgespräch gegen 18.00 Uhr. Veranstaltungsort ist der Hörsaal A0.01 im Quadrat B6. Die Teilnahmegebühr beträgt 260 Euro. Anmeldungen sind möglich bis zum 4. März.
Das Veranstaltungsprogramm sowie weitere Informationen sind auf der Homepage http://www.arbeitsrecht.uni-mannheim.de unter der Rubrik "Arbeitrechtstag 2010" zu finden.
Anmeldung:
Universität Mannheim
Ulrike Müller
Tel.: 0621 / 181-1342, Fax -1735
info@arbeitsrecht.uni-mannheim.de
www.arbeitsrecht.uni-mannheim.de
Weitere Informationen:
Prof. Dr. Frank Maschmann
Tel: 0621 / 181-1344
Frank.maschmann@uni-mannheim.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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