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01.04.2010 12:27

Zur Verantwortlichkeit der Compliance Officer

Dr. Bärbel Adams Pressestelle
Universität Leipzig

    Sie sitzen zwischen vielen Stühlen und haben - wie aktuelle Korruptionsfälle in global agierenden Wirtschaftsunternehmen zeigen - eine zunehmend verantwortungsvolle Aufgabe. Wie aber soll ein dem Vorstand unterstellter Mitarbeiter gleichzeitig für gesetzeskonforme Arbeit seines Hauses sorgen. Zum Thema "Die Verantwortlichkeit des Compliance Officers" treffen sich in einer Tagung Juristen und Wirtschaftsexperten an der Universität Leipzig.

    Zeit: 07.05.2010, 10:00 Uhr
    Ort: Villa Tillmanns
    Wächterstraße 30

    Ein Compliance Officer sorgt in Unternehmen für die Einhaltung von unternehmensinternen und gesetzlichen Regelungen. Dazu überprüft er bestimmte Abläufe im Unternehmen (z.B. Bilanzaufstellungen) und sorgt für die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern bzgl. der einzuhaltenden Vorschriften. In der Regel ist er der Unternehmensleitung direkt unterstellt. Dieser meldet er die Regelverstöße, die ihm auffallen. Zu Sanktionen ist er normalerweise nicht selbst berechtigt, diese werden von der Geschäftsleitung oder der Personalabteilung durchgeführt.

    Die Thematik dieser Tagung ist seit einer Entscheidung des Leipziger Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) von besonderer Bedeutung für Unternehmen: Nach dem Urteil vom 17. Juli 2009 ist ein Compliance Officer oder ein Leiter der Innenrevision verpflichtet, gegen seinen Vorgesetzten vorzugehen, wenn dieser eine unternehmensbezogene Straftat begeht. Tut er dies nicht, kann er sich selbst wegen Beihilfe zur Tat seines Vorgesetzten strafbar machen. Diese Entscheidung des BGH hat in den Unternehmen für große Verunsicherung gesorgt. Denn aktuelle Fallkonstellationen, wie etwa der neue Korruptionsskandal bei Daimler oder die Vorfälle bei Siemens und Infineon, sowie wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass bei den bedeutenden Fällen von Wirtschaftskriminalität häufig auch das Management involviert ist. Die Tagung der Universität Leipzig und der LAAW greift diese Fragestellung auf. Wissenschaftler, Richter und Praktiker aus führenden deutschen Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften diskutieren die Konsequenzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für das neue Berufsbild des Compliance Officers.

    Referenten sind:

    Birgit Galley
    Certified Fraud Examiner, Direktorin der "School of Governance, Risk and Compliance", Steinbeis-Hochschule Berlin

    Prof. Dr. Hendrik Schneider
    Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht an der Universität Leipzig

    Dr. Andreas Mosbacher
    Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin

    Susanne Boemke
    Rechtsanwältin Boemke/Frick Rechtsanwälte in Leipzig

    Dieter John
    Mitglied des Vorstands der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RölfsPartner in Köln


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Recht, Wirtschaft
    überregional
    Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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