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18.08.2010 15:12

DGSS begrüßt geplante Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes

Meike Drießen Pressestelle
Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS)

    Patienten werden profitieren

    Die Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS) begrüßt die geplanten Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes. Geplant ist, dass Schwerstkranke künftig Schmerzmittel auf Cannabis-Basis auf Rezept erhalten können, und dass Hospize und Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) verschreibungspflichtige Schmerzmedikamente bevorraten und für andere Patienten weiterverwenden dürfen.

    Erlaubnis war überfällig

    „Die Erlaubnis, ärztlich verschriebene und nicht mehr benötigte betäubungsmittelhaltige Schmerzmittel für andere Patienten weiterzuverwenden, war überfällig“, sagte Prof. Dr. Rolf-Detlef Treede, Präsident der DGSS, „ebenso die Erlaubnis, solche Medikamente für den Notfall vorzuhalten.“ Eine Umfrage unter palliativmedizinisch tätigen Ärzten (Der Schmerz 24, online first) hat erst kürzlich gezeigt, dass beides unverzichtbar ist. Besonders in ländlichen Gebieten sind die Anfahrten zu Apotheken lang, die notwendigen Medikamente oft nicht vorrätig und gerade am Wochenende nicht verfügbar. „Klinische Stationen dürfen schon lange Medikamente weiterverwenden und bevorraten. Endlich dürfen das jetzt auch Hospize und palliativmedizinische Netzwerke, die genau so darauf angewiesen sind.“

    MS-Patienten werden profitieren

    Ebenso begrüßt die DGSS die Entscheidung, dass schwerstkranke Patienten künftig Schmerzmedikamente auf Cannabis-Basis auf Rezept erhalten können sollen. „Trotz der bekannten Gefahren der Drogenabhängigkeit gibt es medizinische Indikationen für Opioide und Cannabis“, sagt Prof. Treede. „Zum Beispiel werden Patienten mit Multipler Sklerose davon profitieren.“

    Literatur

    Thöns, M., Flender H. J., Mertzlufft F., Zenz, M.: Umgang mit (nicht mehr) benötigten Betäubungsmitteln in der ambulanten Palliativversorgung. Der Schmerz 24 (2010) 367–372, http://www.springerlink.com/content/12471716252v7646/

    Ansprechpartner

    Prof. Dr. med. Rolf-Detlef Treede, Präsident der DGSS, Lehrstuhl für Neurophysiologie, Medizinische Fakultät Mannheim, Universität Heidelberg
    Ludolf-Krehl-Str.13-17, 68167 Mannheim,
    Tel.:(+49)-621-383-9926, E-Mail: rolf-detlef.treede@medma.uni-heidelberg.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Medizin
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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