Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat als nationale Auskunftsstelle im REACH-Verfahren jetzt die neue REACH-Info 7 "Die sozioökonomische Analyse" veröffentlicht. Die Broschüre beschäftigt sich mit der Folgenabschätzung und dem Risikomanagement unter REACH. Die darin behandelte sozioökonomische Analyse unter REACH ist eine Methode, um Risiken für die Gesundheit des Menschen und die Umwelt durch chemische Stoffe, aber auch deren wirtschaftlichen Nutzen zu bewerten. Dazu stellt REACH-Info 7 eine Auswahl zentraler Methoden und Bearbeitungsschritte vor.
Die REACH-Verordnung sieht die sozioökonomische Analyse als ein Instrument vor, mit dem sich sozioökonomische Auswirkungen der Verwendung von chemischen Stoffen ermitteln lassen. Mit Hilfe der Analyse können die insgesamt besten Handlungsoptionen für das Risikomanagement identifiziert werden, beispielsweise Stoffbeschränkung oder Zulassung. Die Analyse wird als sozioökonomisch bezeichnet, da sowohl wirtschaftliche Nutzen als auch Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die sich aus Stoffen und ihren Alternativen ergeben, berücksichtigt werden.
Im Rahmen von REACH kommt die sozioökonomische Analyse in zwei unterschiedlichen Verfahren zur Anwendung. So kann die Analyse im Zulassungsverfahren ein Teil von Zulassungsanträgen der Industrie sein, während sie im Beschränkungsverfahren in die Beschränkungsdossiers der EU-Mitgliedstaaten oder der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gehört.
REACH-Info 7 richtet sich vor allem an zwei Zielgruppen. Zum einem unterstützt sie Unternehmensvertreter und sonstige interessierte Personen ohne oder mit geringen Vorkenntnissen auf dem Gebiet sozioökonomischer Analysen dabei, ihre Rechte und Pflichten unter der EU-Chemikalienverordnung REACH wahrzunehmen. Zum anderen wendet sie sich an Personen, die zwar mit (sozio-) ökonomischen Analysen vertraut sind, aber noch keinen Kontakt mit der Chemikalienregulierung hatten.
Die Broschüre REACH -Info 7 "Die sozioökonomische Analyse" kann in kleinen Mengen kostenlos über das Informationszentrum der BAuA bezogen werden, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231.90 71 29 71, Fax 0231.90.71 26 79, E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de.
Darüber hinaus steht die Broschüre im PDF-Format auf der Homepage des REACH-CLP-Helpdesks http://www.reach-clp-helpesk.de in der Rubrik Broschüren zum Herunterladen bereit.
Der REACH-CLP-Helpdesk beantwortet zudem Anfragen telefonisch 0231 9071-2971, per Fax 0231 9071-2679 oder E-Mail reach-clp@baua.bund.de.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
http://www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/REACH-Info/REACH-Info-07.html Direkter Link zum REACH-Info 7 "Die sozioökonomische Analyse"
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Chemie, Recht
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer
Deutsch
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