Dienstleistungsportal des BVL und der GTAI bietet nun auch Informationen zu Island, Liechtenstein und Norwegen
Das Portal für Dienstleistungen in Europa bietet jetzt auch Informationen zu den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Das Portal 21 (www.portal21.de) erweitert damit das bisherige Angebot zu den EU-Mitgliedstaaten um das Dienstleistungsspektrum in Island, Liechtenstein und Norwegen.
Seit Jahresende 2009 informiert das Portal 21 deutsche Dienstleistungsempfänger, sowohl Unternehmer als auch Verbraucher, über Dienstleistungen in Europa. Das beinhaltet Auskünfte zum Rechtsrahmen in den EU-Mitgliedstaaten, etwa zum Internationalen Privatrecht, zum Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht. Weiterhin bietet das Portal Informationen über die Voraussetzungen der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen im EU-Ausland, über den Verbraucherschutz, über den Rechtsschutz in den Mitgliedstaaten sowie über geeignete Anlaufstellen für Dienstleistungsempfänger. Die neuesten Entwicklungen im Dienstleistungssektor greifen die „Aktuelles“-Meldungen auf, die neuerdings auch per RSS-Feed bezogen werden können.
Berücksichtigt werden Informationen über alle EU-Mitgliedstaaten außer Deutschland. Das Portal 21 dient der Umsetzung des Artikels 21 der europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) in Deutschland. Eingerichtet wurde das Portal 21 vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und von Germany Trade & Invest (GTAI) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Das BVL stellt Informationen zum Verbraucherschutz und Rechtsschutz für Verbraucher bereit und ist gleichzeitig Anlaufstelle für die Verbraucher in Deutschland. Germany Trade & Invest fungiert als Anlaufstelle für Unternehmer in Deutschland.
Hintergrund der aktuellen Erweiterung des Portals 21 um die Informationen zum Europäischen Wirtschaftsraum ist eine nachträgliche Aufnahme der Dienstleistungsrichtlinie in den Anhang X des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen), wodurch diese Richtlinie grundsätzlich nun auch für Island, Liechtenstein und Norwegen Anwendung findet.
Hintergrundinformationen:
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Der Aufgabenschwerpunkt des BVL liegt im gesundheitlichen Verbraucherschutz. Seit 2006 hat das BVL außerdem gesetzliche Zuständigkeiten im wirtschaftlichen Verbraucherschutz übernommen und engagiert sich unter anderem im Bereich des grenzüberschreitenden kollektiven Verbraucherschutzes.
Germany Trade & Invest (GTAI) ist die Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft berät ausländische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf den deutschen Markt ausdehnen wollen. Sie unterstützt deutsche Unternehmen, die ausländische Märkte erschließen wollen, mit Außenwirtschaftsinformationen.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Recht, Wirtschaft
überregional
Kooperationen
Deutsch
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