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15.10.2010 09:23

Arbeitskreis Medizinethik an der Europäischen Akademie Bad Neuenahr-Ahrweiler GmbH

Katharina Mader Redaktion und Öffentlichkeitsarbeit
Europäische Akademie zur Erforschung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen Bad Neuenahr-Ahrweiler GmbH

    Die Patientenverfügung aus verfassungsrechtlicher Sicht

    Bad Neuenahr-Ahrweiler, 14. Oktober 2010. – Im Rahmen des Arbeitskreises Medizinethik, den die Europäische Akademie GmbH regelmäßig für die im Kreis Ahrweiler ansässigen Mediziner und andere Interessierte durchführt, ging es heute um das Thema Patientenverfügung. Der Referent Priv.-Doz. Dr. jur. Dr. rer. pol. Tade Matthias Spranger vom Institut für Wissenschaft und Ethik an der Universität Bonn berichtete über die Patientenverfügung, die durch eine kürzlich vollzogene Änderung des Betreuungsrechts erstmals gesetzlich geregelt wurde.

    Diese Neuerung, so Spranger, werfe nicht nur zivil- und strafrechtliche, sondern auch umfassende verfassungsrechtliche Fragen auf. In ihren verschiedenen Dimensionen seien insoweit insbesondere die grundrechtlichen Verbürgungen wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz sowie Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes über die Menschenwürde einschlägig. Darüber hinaus seien bei diesem Thema aber auch die Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG), die Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) und die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) zu nennen. Gesetzgebung und Rechtsprechung hätten sich bei Ausübung ihrer jeweiligen Tätigkeit innerhalb des Rahmens zu bewegen, der durch diese Verbürgungen definiert werde. Dabei zeige die nähere Analyse, dass das Verfassungsrecht aufgrund seines freiheitsbetonten Ansatzes Spielräume eröffne, die mittels rechtspolitischer Erwägungen nicht vollends ausgeschöpft wurden und werden, betonte Spranger. Dies würde insbesondere bei der künftig verstärkt anstehenden Konkretisierung der neuen Bestimmungen zur Patientenverfügung immer wichtiger werden, so der Referent.

    Über den Arbeitskreis Medizinethik:
    Im Rahmen des Arbeitskreises Medizinethik bietet die Europäische Akademie regelmäßig Vorträge und Diskussionen mit externen Referenten und Mitarbeitern der Europäischen Akademie an und fördert somit den Gedankenaustausch zwischen praktizierenden Ärzten und Experten aus Wissenschaft und Gesundheitspolitik. Die Ziele des Arbeitskreises sind Diskussion von medizinisch-ethischen Problemen, Vermittlung von aktuellem Wissen zu Themen der medizinischen Ethik sowie Überprüfung medizinisch-ethischer Konzepte an der jeweiligen Praxis.

    Über die Europäische Akademie GmbH:
    Die Europäische Akademie zur Erforschung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen Bad Neuenahr-Ahrweiler gGmbH wurde 1996 vom Land Rheinland-Pfalz und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) gegründet. Direktor der Gesellschaft ist der Philosophieprofessor Dr. Dr. h.c. Carl Friedrich Gethmann. Wissenschaftlich-interdisziplinäre Arbeitsgruppen widmen sich der Erforschung und Beurteilung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen für das individuelle und soziale Leben des Menschen und seine natürliche Umwelt. In wissenschaftlicher Unabhängigkeit führt die Akademie einen Dialog mit Wirtschaft, Kultur, Politik und Gesellschaft. Damit will sie zu einem rationalen Umgang der Gesellschaft mit Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen beitragen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage www.ea-aw.de.


    Weitere Informationen:

    http://www.ea-aw.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Philosophie / Ethik, Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, wissenschaftliche Weiterbildung
    Deutsch


     

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