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25.10.2010 17:37

Paktzusagen werden auch für Leibniz-Einrichtungen eingehalten

Rebekka Kötting Pressestelle
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)

    Pressemitteilung

    Berlin/Bonn, 25. Oktober 2010
    PM 21/2010

    Paktzusagen werden auch für Leibniz-Einrichtungen eingehalten

    Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat heute über die Haushalte der Leibniz-Einrichtungen für 2011 beschlossen. Bund und Länder haben die mit dem Pakt für Forschung und Innovation eingegangene Selbstverpflichtung, die staatlichen Zuwendungen jährlich um mindestens 5 Prozent zu steigern, eingehalten: Die 87 Leibniz-Einrichtungen sollen 2011 für ihre Kernhaushalte und für strukturellen Mehrbedarf 866 Mio Euro sowie für große Baumaßnahmen 64 Mio Euro erhalten. Darin sind auch Mittel in Höhe von zusammen knapp 8 Mio Euro für das Georg-Eckert-Institut für Internationale Schulbuchforschung in Braunschweig und das Institut für umweltmedizinische Forschung in Düsseldorf enthalten, die mit Wirkung ab 2011 mit zusätzlich veranschlagten Mitteln in die gemeinsame Förderung aufgenommen werden. Berücksichtigt man andererseits den Wechsel des Forschungszentrums Dresden - Rossendorf in die Helmholtz-Gemeinschaft zum Jahresbeginn 2011, ergibt sich für die übrigen 85 Leibniz-Einrichtungen ein überproportionaler Zuwachs.

    Zugleich tritt ein neuer Leibniz-interner Wettbewerb um Projektmittel in Kraft. Bund und Länder stellen den Einrichtungen hierfür im Rahmen der Gesamtfinanzierung Mittel in Höhe von zunächst 12 Mio Euro zur Verfügung, die diese als Mitgliedsbeiträge an die Leibniz-Gemeinschaft weiterleiten. Die Leibniz-Gemeinschaft bestellt ein extern besetztes Gutachtergremium, das in einem wissenschaftlichen Auswahlverfahren unter den Anträgen der Einrichtungen die besten Projekte auswählt, die in der Regel bis zu drei Jahre lang gefördert werden können. Wegen der in der Regel dreijährigen Laufzeit der Projekte wird das Mittelvolumen des Wettbewerbs auf insgesamt 32 Mio Euro anwachsen. Ein Teil der Wettbewerbs-Mittel in Höhe von 2 Mio. Euro jährlich ist reserviert für einen "Impulsfonds", aus dem das Präsidium der Leibniz-Gemeinschaft besonders bemerkenswerte Initiativen unterstützen kann.

    Zugleich mit der Höhe der Finanzierung hat die GWK heute ein neues Haushaltsverfahren für die Leibniz-Einrichtungen beschlossen, um die bisher wegen der dezentral organisierten Haushaltsaufstellung der Leibniz-Einrichtungen stark schwankenden jährlichen Haushaltszuwächse den Zusagen des Paktes für Forschung und Innovation entsprechend gestalten zu können.

    Mit dem neuen Verfahren erhält jede Einrichtung einen Kernhaushalt, der Personalkosten, Sachkosten, Geräteinvestitionen und kleine Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen umfasst. Die Kernhaushalte werden aufgrund des Paktes für Forschung und Innovation in den nächsten Jahren jährlich um 5 Prozent gesteigert. Damit sollen einerseits Tarifentwicklungen und allgemeine Preissteigerungen abgedeckt werden, andererseits ermöglicht eine Steigerung um 5 Prozent in gewissem Umfange auch eine strukturelle Fortentwicklung der Einrichtung. Die Kernhaushalte bedeuten einerseits mehr Freiheit, insofern die Einrichtungen nicht mehr für jede Beschaffung und jede kleine Baumaßnahme bei den Zuwendungsgeber zusätzliche Mittel beantragen muss. Sie übertragen den Einrichtungen andererseits mehr Verantwortung: die Einrichtungen können hierfür keine zusätzlichen Mittel beantragen; sie müssen vorausschauend wirtschaften und Forschungs- und Ressourcenplanung in Einklang bringen. Das neue System bringt damit Planungssicherheit für die Einrichtungen ebenso wie für die Zuwendungsggeber.

    Gleichwohl werden in bestimmten Umfange besondere Tatbestände auftreten, die zusätzliche Mittel verlangen: etwa der Ausbau einer Einrichtung um weitere Forschungseinheiten oder die Anschaffung von Großgeräten. Für solche Sondertatbestände sollen die Einrichtungen auch in Zukunft besondere Mittel zusätzlich zu ihrem Kernhaushalt beantragen können.

    Neben den vom Bund und von allen Ländern gemeinsam finanzierten laufenden Aktivitäten der Einrichtungen (veranschlagt im Kernhaushalt und gegebenenfalls in Sondertatbeständen) werden der Bund und das jeweilige Sitzland den Einrichtungen unter Berücksichtigung des tatsächlichen, jährlich sehr stark schwankenden Bedarfs sowie ihrer finanziellen Möglichkeiten große Neu- und Umbaumaßnahmen außerhalb des 5 Prozent-Korridors bilateral finanzieren.


    Weitere Informationen:

    http://www.gwk-bonn.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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