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01.11.2010 15:45

Werte schaffen, dann Bonus kassieren

Dieter Hintermeier Pressestelle
accadis Hochschule Bad Homburg

    Die heißen Diskussionen um Manager-Boni brechen in Deutschland nicht ab. Hat in den Jahren 2004 bis 2006 der Mannesmann-Prozess mit einer nachträglichen „Anerken-nungsprämie“ für den Vorstandsvorsitzenden Esser von ca. 31 Millionen Mark für öffentliche „Turbulenzen“ gesorgt, so stehen derzeit die Bonuszahlungen für Manager in staatlich gestützten Banken im Mittelpunkt der Kritik.

    Diese Millionenzahlungen an Manager werden mittlerweile pauschal als unmoralisch angesehen. „Die aktuelle - im Kern nicht zu beanstandende - Initiative der Bundesregierung, die Bonuszahlungen für Mitarbeiter staatlich gestützter Banken wie der Hypo Real Estate bei 500.000 Euro im Jahr zu kappen, zeigt allerdings, dass nicht die Bonuszahlungen an sich, sondern lediglich deren Höhe angegriffen werden“, sagt Dr. Marcus Oehlrich, Wirtschaftsprofessor und Finanzexperte an der accadis Hochschule Bad Homburg.

    Immer wieder würden Forderungen laut, die Höhe der Bonuszahlungen für alle Fälle gesetzlich zu begrenzen. Solche Maßnahmen griffen jedoch gleich in zwei fundamentale Grundpfeiler unserer Wirtschaftsordnung ein, meint Oehlrich.

    Nach seiner Auffassung, könne und müsse jedes Unternehmen die Vergütung seiner Mitarbeiter selbst regeln, solange hierüber Transparenz herrsche und insbesondere die Anteilseigner des Unternehmens, sprich die Aktionäre, informiert würden. Der Deutsche Corporate Governance Kodex fordert demgemäß auch die Offenlegung von Vorstands- und Aufsichtsratsgehältern. Es spreche nichts dagegen, dies gegebenenfalls anonymisiert auch auf Mitarbeiter unterhalb der Führungsebene zu erweitern, die zum Teil mehr verdienten als der Vorstand. Die Mannesmann-Prozesse haben zudem gezeigt, dass die Vergütung vorher zu regeln sei und der Aufsichtsrat nicht einfach nach Gutsherrenart Geschenke verteilen dürfe.

    Ohne Anreize könnte eine Marktwirtschaft nicht funktionieren und diese müssten auch innerhalb eines Unternehmens gesetzt werden, erklärt der Finanzexperte weiter. „Wichtig ist allerdings, dass die Anreize wie man das in der Wissenschaft nennt „anreizkompatibel“ sind. Dies bedeutet, dass die Person nur dann eine Vergütung erhält, wenn sie wirklich für das Unternehmen einen Wert geschaffen hat. Dazu gehört auch, dass sie im Verlustfall eine Einbuße hinnehmen muss. Ich fordere nicht einen 100-prozentigen Verlustausgleich seitens eines Managers, aber man kann darüber nachdenken, das Fixgehalt auf einen niedrigeren Wert als bisher herabzusetzen. Dann würden Fehlentscheidungen Einzelner diese auch deutlich treffen. Vielleicht wären dann einige Entscheidungen vor und zu Beginn der Wirtschaftskrise anders getroffen und der Schaden begrenzt worden“, sagt Oehlrich.


    Weitere Informationen:

    http://www.accadis.com


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Wirtschaft
    überregional
    Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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