Im Februar 2010 ist das neue Gendiagnostikgesetz in Kraft getreten, das die Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften für medizinische Zwecke regelt. Doch offenbar wird das neue Gesetz in der humangenetischen Praxis nur in Teilen umgesetzt. Das ist das Ergebnis einer Expertentagung zum Thema „Gendiagnostik im Spannungsfeld von Humangenetik und Recht“, die vom Institut für Humangenetik der Universität Göttingen in Kooperation mit dem Zentrum für Medizinrecht initiiert wurde.
Pressemitteilung
Nr. 239/2010 – 16. November 2010
Tagung: „Gendiagnostik im Spannungsfeld von Humangenetik und Recht“
Experten beraten an der Universität Göttingen über Fragen des neuen Gendiagnostikgesetzes
(pug) Im Februar 2010 ist das neue Gendiagnostikgesetz in Kraft getreten, das die Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften für medizinische Zwecke regelt. Doch offenbar wird das neue Gesetz in der humangenetischen Praxis nur in Teilen umgesetzt. Das ist das Ergebnis einer Expertentagung zum Thema „Gendiagnostik im Spannungsfeld von Humangenetik und Recht“, die vom Institut für Humangenetik der Universität Göttingen in Kooperation mit dem Zentrum für Medizinrecht initiiert wurde.
Nach Ansicht der Fachleute besteht beim neuen Gesetz Nachbesserungsbedarf. So seien die rechtlichen Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes nicht oder nur schwer zu erfüllen, beispielsweise die gesonderte Aufklärung und Einwilligung bei Routineuntersuchungen. Die Experten bemängeln zudem, dass die Anwendungsbereiche des Gesetzes sowie haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen nicht ausreichend geklärt seien. Auch die rechtlichen Anforderungen an eine humangenetische Beratung im Sinne des neuen Gendiagnostikgesetzes seien nicht klar definiert. „Zudem ist es sehr fraglich, ob sich die vom Gesetz intendierte Gewährleistung des sogenannten ‚Rechts auf informationelle Selbstbestimmung‘ der betroffenen Personen und insbesondere des ‚Rechts auf Nichtwissen‘ bezüglich der Untersuchungsergebnisse wirklich durchhalten lässt“, so Prof. Dr. Gunnar Duttge vom Zentrum für Medizinrecht der Universität Göttingen. „Die geplante flächendeckende Einführung eines sogenannten ‚Hörscreenings‘ ist der Beleg für eine verstärkte Zunahme von Untersuchungen auf dem Gebiet der genetischen Krankheitsfrüherkennung.“
Der neu eingerichteten Gendiagnostik-Kommission empfehlen die Fachleute, die Qualifikationen von Nicht-Humangenetikern für genetische Beratungen differenziert nach verschiedenen Fachdisziplinen auszugestalten und im Einzelnen durch die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik festschreiben zu lassen. Mit Blick auf die Zukunft sehen die Experten in der Genomsequenzierung und dem fortschreitenden Verständnis der einzelnen Gensequenzen eine neue Dimension der Gendiagnostik.
Alle Vorträge und Diskussionsbeiträge werden im Frühjahr 2011 in einem Band der „Göttinger Schriften zum Medizinrecht“ beim Universitätsverlag Göttingen erscheinen.
Kontaktadresse:
Prof. Dr. Gunnar Duttge
Georg-August-Universität Göttingen
Juristische Fakultät – Zentrum für Medizinrecht
Goßlerstraße 19, 37073 Göttingen
Telefon (0551) 39-7435, Fax (0551) 39-9240
E-Mail: medizinrecht@jura.uni-goettingen.de
Internet: www.uni-goettingen.de/de/31523.html
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Philosophie / Ethik, Recht
überregional
Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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