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01.02.2011 10:47

Amtsgericht und Uni Witten/Herdecke möchten Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pfl

Kay Gropp Pressestelle
Private Universität Witten/Herdecke gGmbH

    Konzept des Werdenfelser Wegs soll auch in Witten greifen

    Der Werdenfelser Weg ist ein Projekt des Betreuungsgerichts Garmisch-Partenkirchen, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Anzahl der fixierenden Maßnahmen in der Pflege zu reduzieren. Dieses Konzept soll nun auch in Witten Schule machen.

    Den Auftakt macht die Informationsveranstaltung zum Thema am 2. Februar (16.30 bis 18.00 Uhr, Universität Witten/Herdecke, Richtersaal, Stockumer Straße 10). Beteiligt am Projekt sind das Betreuungsgericht Witten, die Betreuungsstelle der Stadt Witten und des Ennepe-Ruhr-Kreises, das Essener Institut zur Förderung der Lebenssituation von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (PEA e.V.) und die Universität Witten/Herdecke, Arbeitsgruppe Klinische Pflegeforschung (UW/H). Vorgestellt werden bei der Veranstaltung, die sich in erster Linie an Verantwortliche aus Altenheimen, Richter aus der Umgebung, Berufs- und private Betreuer richtet, das Konzept des Werdenfelser Weges, die geplante Umsetzung in Witten sowie allgemeine Infos zum Projekt und zu freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Altenpflege.

    "In Deutschland haben wir die Situation, dass die Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Bewohnern, die nicht mehr selbst einwilligen können, von einem Richter genehmigt werden muss", erläutert Ralph Möhler vom Department für Pflegewissenschaft der UW/H, der zusammen mit seiner Kollegin Cäcilia Krüger auch als Verfahrenspfleger für das Wittener Amtsgericht tätig ist. "Man muss aber sehen, dass die Betreuungsrichter Juristen sind und natürlich aus juristischer Perspektive entscheiden. Um die pflegefachliche Perspektive im Genehmigungsverfahren stärker einbringen zu können, gibt es in Garmisch-Partenkirchen den Versuch, sich fachliche Kompetenz als Vermittler oder Berater ins Boot zu holen." Weil das in Bayern zu einer deutlichen Reduktion der freiheitsentziehenden Maßnahmen führte, beschloss die Wittener Amtsrichterin Agnes Niehues-Pröbsting, ein ähnliches Modell in Witten anzustoßen.

    "Weil Frau Prof. Meyer von der UW/H ja schon seit Jahren zu dem Thema forscht und wir auch eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Praxisleitlinie dazu erarbeitet und herausgegeben haben, wusste Frau Niehues-Pröbsting, dass an der Uni Witten/Herdecke fundiertes Wissen zum Thema vorhanden ist", sagt Möhler. "Deshalb hat sie angefragt, ob wir Interesse haben, fachlich mitzuarbeiten. Das tun wir natürlich gerne."

    Erstes Ergebnis der Zusammenarbeit ist nun die Auftaktveranstaltung am 2. Februar, zu der alle Interessierten herzlich eingeladen sind.

    Dass es in diesem Feld noch einiges zu tun gibt, steht für Cäcilia Krüger aus dem Department für Pflegewissenschaft der UW/H fest. Auch sie fungiert als Verfahrenspflegerin für das Wittener Betreuungsgericht. Während das Thema in Pflegeheimen in Deutschland inzwischen recht gut aufgearbeitet ist, ist über die Häufigkeit der Anwendung in Akutkrankenhäusern nur wenig bekannt. Darum hat Frau Krüger ihre Masterarbeit an der UW/H zum Thema "Häufigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen in vier Akutkrankenhäusern der Maximalversorgung in Nordrhein-Westfalen" geschrieben. Von den etwa 3.500 Patienten, die sie unangemeldet morgens, nachmittags und abends beobachtete, wurden bei 11,4 Prozent freiheitsentziehende Maßnahmen identifiziert. Besucht wurden dabei 48 Allgemeinstationen und 15 Intensivstationen. Bei den untersuchten Krankenhäusern schwankte die Quote von Haus zu Haus zwischen 5,7 und 18,7 Prozent. Cäcilia Krüger: "Internationale Studien zu diesem Thema zeigen, dass auf einer Intensivstation oftmals mehr freiheitseinschränkende Maßnahmen angewandt werden als auf einer Allgemeinstation. Dies zeigt sich auch in dieser Studie. Allerdings ist nicht zu erklären, warum die Quote von Krankenhaus zu Krankenhaus so stark schwankt. Offensichtlich kommen einige Häuser bei vergleichbaren Patienten und Arbeitsbedingungen mit weniger Maßnahmen aus. Deshalb müssen wir ein größeres Bewusstsein dafür schaffen, dass die Freiheit der Patienten tatsächlich nur im Einzelfall eingeschränkt werden darf. Diese Maßnahmen sind nämlich keine harmlosen Mittel", sagt Krüger, "eine Verringerung ist dringend geboten." Schließlich könnten Fixierungen neben psychischen Problemen auch Dekubitus (Druckgeschwüre), Inkontinenz oder zumindest eine Verlängerung des Krankenhausaufenthaltes auslösen.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Cäcilia Krüger,
    Tel.: 02302 / 926-325, Caecilia.Krueger@uni-wh.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Recht
    überregional
    Forschungsprojekte, Kooperationen
    Deutsch


     

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