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11.01.2012 12:41

HoF-Synopse: Besoldung und Gleichstellung im Hochschulrecht der Länder

HoF Wittenberg Öffentlichkeitsarbeit
Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

    Das Institut für Hochschulforschung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg dokumentiert die aktuellen Besoldungs-, Hochschul- und Gleichstellungsgesetze der Bundesländer. Verschiedene Synopsen stellen die Regelungen zur Vergabe von besonderen Leistungszuschlägen und zur Verpflichtung der Förderung von Gleichstellung sowie zur gleichstellungsorientierten Ausgestaltung der Berufungsverfahren im Ländervergleich dar.

    Professorinnen und Professoren werden seit 2005 verstärkt leistungsorientiert besoldet. Grundlage der W-Besoldung bildet das 2002 in Kraft getretene Professorenbesoldungsreformgesetz. Damit hatte der Bund den gesetzlichen Rahmen für die Reform der Besoldung geschaffen und dabei gleichzeitig den Ländern Handlungsspielräume für die konkrete Ausgestaltung eingeräumt.
    Im Zuge der Föderalismusreform wurde den Ländern dann die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Besoldung übertragen.

    Einheitlich ist geregelt, dass die Besoldung aus einem Grundgehalt und variablen Leistungsbezügen besteht. Der variable Teil kann sich aus Berufungs- und Bleibeleistungsbezügen, Bezügen für besondere Leistungen z. B. in Lehre und Forschung sowie aus Funktionsleistungsbezügen zusammensetzen.
    Wie die Umsetzung der Vergabe insbesondere der Bezüge für besondere Leistungen in der Landesgesetzgebung erfolgt, zeigt die vom Institut für Hochschulforschung erstellte tabellarische Übersicht.

    Die Analyse der aktuellen gesetzlichen Regelungen ist Bestandteil des vom BMBF geförderten Forschungsprojektes „’Männliche’ Forschung – ‚weibliche’ Lehre? Konsequenzen der Föderalismusreform für Personalstruktur und Besoldung am Arbeitsplatz Hochschule“ (LehrWert). Ziel des Projektes ist es, die Konsequenzen der Veränderungen der Personalkategorien (Professuren mit den Schwerpunkten Forschung und Lehre) und der Besoldung (W2-, W3-Professuren) für das Geschlechterverhältnis zu ermitteln.
    Aus diesem Grund wurden die gleichstellungspolitischen Rahmenbedingungen im Ländervergleich betrachtet, die im Zusammenhang mit Besoldung relevant sein können (Verpflichtung zur Gleichstellung, Gleichstellung und Berufung, Rolle der Frauenbeauftragten/Gleichstellungsbeauftragten).
    Alle Länder haben in den letzten Jahren Landesgleichstellungsgesetze (LGG) verabschiedet, die meist auch für die Hochschulen gelten. Die Landeshochschulgesetze (LHG) wurden teilweise überarbeitet. In ihnen wird auf Gleichstellung als Aufgabe und in einigen auch als „durchgängiges Leitprinzip“ verwiesen.
    Wie die Umsetzung der Zielvorgabe der Verfassung in den LGG und LHG vorgenommen wird, wie sich dies konkret bei der Errichtung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten und in den Berufungsverfahren darstellt, zeigen die vom HoF erstellten Online-Übersichten.

    Ansprechpartner_innen:

    Dr. Anke Burkhardt 03491/ 466-151(anke.burkhardt@hof.uni-halle.de)
    Dr. Karin Hidebrandt 03491/466-245 (karin.hildebrandt@hof.uni-halle.de)
    Romy Hilbrich 03491/466-142 (romy.hilbrich@hof.uni-halle.de)
    Robert Schuster 0391/466-155 (robert.schuster@hof.uni-halle.de)


    Weitere Informationen:

    http://www.hof.uni-halle.de/dokumentation/besoldung.htm
    http://www.hof.uni-halle.de/dokumentation/gleichstellung.htm


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Gesellschaft, Pädagogik / Bildung, Politik, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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