Zum 1. Januar 2013 soll aus der Zusammenführung der Forschungsanstalt Geisenheim und des Fachbereichs Geisenheim der Hochschule RheinMain, Wiesbaden, die Hochschule Geisenheim hervorgehen. Das Gründungskonzept, um dessen Begutachtung das Land Hessen den Wissenschaftsrat gebeten hat, bietet aus seiner Sicht gute Voraussetzungen zur erfolgreichen Entwicklung dieser Hochschule.
Das Land verleiht der Hochschule das Promotionsrecht, das jedoch nur in Kooperation mit einer Universität ausgeübt werden darf. „Die Gründung der Hochschule Geisenheim ist ein Beispiel für die Erprobung neuer Hochschultypen und -formate, die weder dem Regelfall der Fachhochschule noch dem der Universität entsprechen, und folgt damit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Differenzierung der Hochschulen“, erklärte der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Wolfgang Marquardt.
Die Forschungsanstalt Geisenheim und der Fachbereich Geisenheim der Hochschule RheinMain pflegen seit den 1980er Jahren eine intensive Kooperation. Daher wird die Zusammenführung von Forschung und Lehre am Standort Geisenheim als sinnvolle Institutionalisierung einer seit Langem gelebten Praxis bewertet. Fachlich konzentriert sich die Hochschule Geisenheim auf Spezialkulturen und deren Verarbeitungserzeugnisse, vor allem Getränke, sowie die Landschaftsarchitektur. Das Studienangebot umfasst derzeit vier Bachelor- und sechs überwiegend in Kooperation durchgeführte Masterstudiengänge.
Eine zentrale Herausforderung ist die Zusammenführung des wissenschaftlichen Personals beider Vorgängereinrichtungen. Vorgesehen ist eine nach Lehrdeputaten differenzierte Zusammensetzung der Professorenschaft bei einem insgesamt paritätischen Verhältnis von Forschung und Lehre. Der Wissenschaftsrat empfiehlt, die angestrebte Forschungsprofilierung bisher vor allem lehrbezogener Professuren zu unterstützen. Zum Ausgleich für die Reduzierung von Lehrdeputaten und zur Abrundung des fachlichen Profils hält er außerdem eine Erweiterung um sechs Professuren und sechs Mitarbeiterstellen für erforderlich. Innerhalb ihres fachlichen Spektrums sollte die Hochschule Profilbereiche definieren, die sie in besonderer Weise ausstattet und denen sie Eckprofessuren mit profilbildenden Funktionen zuordnet. Neben der angewandten Forschung, die am Standort gut verankert ist und über sehr gute Voraussetzungen verfügt, wird eine Verbreiterung der grundlagenbezogenen Forschung empfohlen. Auch sollte die Einrichtung bestrebt sein, ihre Einnahmen aus Drittmitteln vor allem im Bereich der Grundlagenforschung weiter zu erhöhen.
Kooperative Promotionen mit Universitäten sind am Standort Geisenheim bereits etabliert. Mit der Justus-Liebig-Universität Gießen und anderen universitären Partnern wurden seit 1984 mehr als 100 kooperative Promotionsverfahren abgeschlossen. Auch die Ausübung des Promotionsrechts unter Mitwirkung einer Universität knüpft insofern an ein erfolgreiches Verbundsystem an und wird vom Wissenschaftsrat unterstützt. Allerdings muss die Hochschule Geisenheim sicherstellen, dass an Promotionsverfahren nur jene Professorinnen und Professoren als Gutachter und Prüfer mitwirken, die durch eigene Forschungen wissenschaftlich ausgewiesen sind. Zur Erlangung des eigenständigen Promotionsrechts, das perspektivisch angestrebt wird, ist ein Entwicklungsprozess erforderlich, für den der Hochschule ausreichend Zeit gegeben werden sollte. Vor einer Verleihung des eigenständigen Promotionsrechts hält der Wissenschaftsrat eine Prüfung der Voraussetzungen für unerlässlich.
Der Wissenschaftsrat weist darauf hin, dass die Hochschulgründung ein nachhaltiges finanzielles Engagement des Zuwendungsgebers erfordert.
http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/pm_2212.pdf - Zur Pressemitteilung
http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2679-12.pdf - Stellungnahme zum Konzept der Hochschule Geisenheim i. Gr.
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