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08.05.2013 10:46

Wolfenbütteler Handschrift gehörte Universalgelehrten Montaigne

Antje Dauer Pressestelle
Herzog August Bibliothek

    Eine Handschrift der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel war einst im Besitz des französischen Universalgelehrten Michel de Montaigne. Dieser Überraschungsfund gelang Ingrid De Smet (University of Warwick) und Alain Legros (Université François-Rabelais), die im Rahmen ihrer Forschungsarbeit ein Digitalisat der Handschrift mit der Signatur Cod. Guelf. 7.1 Aug. 4° aus der Sammlung Herzog Augusts bestellt hatten.

    Die Privatbibliothek von Michel de Montaigne (1532 – 1592) – Politiker, Philosoph und Begründer der Literaturgattung Essayistik – umfasste vermutlich etwa 1000 Werke. Heute sind davon nur noch 101 Bücher erhalten, darunter bis zu dieser Entdeckung jedoch nur Drucke und Handschriften von Montaigne selbst. Das Manuskript aus dem Jahr 1561 enthält Notizen zu Vorträgen des angesehenen französischen Juristen und Historikers François Baudouin über Römisches Recht und kann keinem Autor zugeordnet werden. Die Signatur „Michaël Montanus“ auf der Titelseite verweist aber eindeutig auf Montaigne als den Vorbesitzer des Manuskripts. Ingrid de Smet bezeichnete die Entdeckung als aufregend für die Erforschung französischer Kultur des 16. Jahrhunderts. Es könne nun Montaignes juristisches Interesse nachgewiesen werden, welches eine ganz neue Sicht auf sein Hauptwerk, die Essays, ermöglicht und seine politischen Ansichten verdeutlicht.

    Herzog August von Braunschweig-Lüneburg erwarb die Handschrift im Jahr 1646/47 für seine weltberühmte Sammlung. Erst jetzt ist klar, dass sie damals aus Montaignes Bibliothek den Weg nach Wolfenbüttel fand.

    Die 108 Blätter umfassende Handschrift kann online eingesehen werden in der Wolfenbütteler Digitalen Bibliothek (WDB) unter dem Permalink: http://diglib.hab.de/mss/7-1-aug-4f/start.htm

    Ein Bericht von de Smet und Legros über die Handschrift aus dem Besitz von Michel de Montaigne ist in der wissenschaftlichen Zeitschrift Bibliothèque d'Humanisme et Renaissance, 75 (2013), 1, pp. 105-111, im April erschienen.


    Weitere Informationen:

    http://www.hab.de
    http://diglib.hab.de/mss/7-1-aug-4f/start.htm


    Bilder

    Eintrag Montaignes in „Excepta Parisiis ex ore Francisci Balduini anno 1561 ins Romanum illustrantia“: Nachschrift der Vorlesung über das römische Recht von Francois Baudouin in Paris im Jahr 1561.
    Eintrag Montaignes in „Excepta Parisiis ex ore Francisci Balduini anno 1561 ins Romanum illustrantia ...
    Foto: HAB
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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Geschichte / Archäologie, Philosophie / Ethik, Sprache / Literatur
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

    Eintrag Montaignes in „Excepta Parisiis ex ore Francisci Balduini anno 1561 ins Romanum illustrantia“: Nachschrift der Vorlesung über das römische Recht von Francois Baudouin in Paris im Jahr 1561.


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