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07.06.2013 13:19

Kommentar: Ehegattensplitting – Angekündigte gesetzliche Regelung lässt viele Fragen offen

Isa Lange Pressestelle
Stiftung Universität Hildesheim

    Kommentar von Maria Wersig zum angekündigten Gesetz zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht (Ehegattensplitting). Wersig promovierte an der Universität Hildesheim 2013 über die Reform des Ehegattensplitting. „Familien- und Partnerschaftsformen haben sich gewandelt, Alleinerziehende und unverheiratete Paare sind vom Ehegattensplitting ausgeschlossen. Diesen Fragen sollte sich die Gesetzgebung nun stellen“, merkt die Politikwissenschaftlerin an.

    Mit dem angekündigten Gesetz zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht (Ehegattensplitting) noch vor der Sommerpause bleiben viele Fragen offen, sagt Dr. Maria Wersig, die an der Universität Hildesheim über die Reform des Ehegattensplittings promoviert hat.

    „Das Ehegattensplitting wurde 1958 in der Bundesrepublik eingeführt, als homosexuelle Handlungen noch eine Straftat waren und im Einführungsgesetz von der ‚Aufgabe der Ehefrau als Hausfrau und Mutter‘ die Rede war, so Wersig. Das Ehegattensplitting bewirkt für Paare dann einen Steuervorteil, wenn einer der Partner möglichst alles verdient und der andere nichts.

    Dieses Rollenmodell der 1950er Jahre war schon damals nicht unumstritten und ist heute nicht mehr die gesellschaftliche Mehrheit. Ob der Gesetzgeber ein bestimmtes Ehemodell auf diese Art und Weise überhaupt fördern darf, ist in der gestern veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts leider nicht zur Sprache gekommen. Es ist aber eine wichtige politische Frage, denn finanzielle Eigenständigkeit von Frauen auch während einer Ehe wird immer wichtiger.

    „Familien- und Partnerschaftsformen haben sich gewandelt und Alleinerziehende und unverheiratete Paare sind vom Ehegattensplitting ausgeschlossen. Diesen Fragen sollte sich die Gesetzgebung nun stellen und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nutzen, grundsätzlich darüber zu diskutieren, ob das Ehegattensplitting noch eine zeitgemäße Form der Besteuerung ist“, merkt Wersig an.

    Zur Person:
    Dr. phil. Maria Wersig, Juristin und Politikwissenschaftlerin, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Stiftung Universität Hildesheim. Sie hat 2013 über Politik und Geschichte des Ehegattensplittings an der Universität Hildesheim promoviert.
    E-Mail: wersig@uni-hildesheim.de

    Kontakt über die Pressestelle der Universität Hildesheim (Isa Lange, 05121.883-102, 0177.8605905, presse@uni-hildesheim.de)


    Weitere Informationen:

    http://- Institut für Sozial- und Organisationspädagogik, Universität Hildesheim


    Bilder

    Wandel in Familie und Partnerschaft: Maria Wersig hat 2013 über Politik und Geschichte des Ehegattensplittings an der Universität Hildesheim promoviert.
    Wandel in Familie und Partnerschaft: Maria Wersig hat 2013 über Politik und Geschichte des Ehegatten ...
    Quelle: Foto: Hoffotografen


    Anhang
    attachment icon Pressemitteilung als PDF / Kommentar Ehegattensplitting Bundesverfassungsgericht / Gesetzgebung / Maria Wersig Uni Hildesheim

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler, jedermann
    Gesellschaft, Politik, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse, Forschungsprojekte
    Deutsch


     

    Wandel in Familie und Partnerschaft: Maria Wersig hat 2013 über Politik und Geschichte des Ehegattensplittings an der Universität Hildesheim promoviert.


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