Rund 1,3 Millionen Personen beziehen Arbeitslosengeld II, obwohl sie erwerbstätig sind. 60 Prozent der so genannten Aufstocker arbeiten dabei in einem Teilzeitjob mit weniger als 22 Stunden pro Woche. Der durchschnittliche Bruttostundenlohn der Aufstocker beträgt 6,20 Euro, geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Die Forscher betonen: „Zunächst ist festzuhalten, dass Aufstocker bereits in Beschäftigung und damit sowohl näher am Arbeitsmarkt als auch an einer eigenständigen Existenzsicherung sind als Personen, die ausschließlich Grundsicherung beziehen.“ Aufstocker bleiben jedoch häufig für mehrere Jahre auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen, zeigt die IAB-Studie. Rund 60 Prozent der Aufstocker aus dem Jahre 2010 waren auch im Jahr danach Aufstocker.
Die Analyse lässt aber immerhin eine leichte Tendenz zur Aufwärtsmobilität erkennen: Es gab mehr Aufstiege als Abstiege. Die Zahl der Hartz-IV-Empfänger, die durch einen Job wenigstens zu Aufstockern wurden, war größer als die Zahl der Aufstocker, die ihren Job verloren. Zugleich war die Zahl der Aufstocker, die den Hartz-IV-Bezug vollständig überwinden konnten, größer als die Zahl der Erwerbstätigen, die neu auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen waren.
Vor allem fehlende berufliche Qualifikationen und schwere gesundheitliche Einschränkungen hindern am Verlassen des Leistungsbezuges. Zudem haben die Arbeitsmarktforscher in ihrer Studie festgestellt: „Geringfügige und befristete Beschäftigungsverhältnisse, Zeitarbeit oder niedrig entlohnte Tätigkeiten bahnen nur selten den Weg in eine ungeförderte Beschäftigung.“
Da die Mehrzahl der Aufstocker keiner vollzeitnahen Beschäftigung nachgehe, sei die Ausweitung ihres Arbeitsumfangs eine zentrale Stellschraube. Die IAB-Forscher schränken aber ein: „Dabei ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Aufstocker für eine vollzeitnahe Beschäftigung in Betracht kommen - sei es, weil sie Kinder oder ältere Personen selbst betreuen müssen oder weil sie aus gesundheitlichen Gründen dazu gar nicht in der Lage sind.“
http://doku.iab.de/kurzber/2013/kb1413.pdf
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