HSFK-Standpunkt 5/2013 von Eva Ottendörfer untersucht Anspruch und Wirklichkeit der Reparationsverhandlungen vor dem Internationalen Strafgerichtshof
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat in seinem ersten Urteil, zehn Jahre nach Aufnahme seiner Tätigkeit, den kongolesischen Rebellenführer Thomas Dyilo Lubanga für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten für schuldig befunden und zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Im Zuge dessen wurden auch den Opfern Reparationsleistungen zugesagt, laut Gericht um Leiden zu lindern, einer Wiederholung der Gewalt vorzubeugen, Kindersoldaten zu reintegrieren und Versöhnung zu schaffen. Doch können diese hohen und zweifelsohne erstrebenswerten Ziele durch die Reparationsentscheidung des Strafgerichts tatsächlich erreicht werden?
Eva Ottendörfer untersucht im HSFK-Standpunkt Nr. 5/2013 "Gerechtigkeit für die Opfer? Anspruch und Wirklichkeit der Reparationsverhandlungen vor dem Internationalen Strafgerichtshof" die Bedingungen, unter denen das Reparationsmandat des Internationales Strafgerichtshofs seinem Anspruch, Gerechtigkeit für die Opfer zu bringen, gerecht werden soll. Sie diskutiert, ob und wie sichergestellt werden kann, dass Reparationen bei möglichst vielen Opfern ankommen und gerecht verteilt werden. Hierbei thematisiert sie insbesondere auch die Risiken einer einseitigen und selektiven Verteilung der Reparationsansprüche, die im Extremfall sogar kontraproduktiv für den gesellschaftlichen Frieden sein können.
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Die Reihe „HSFK-Standpunkte“ erscheint seit 1993 ca. sechsmal im Jahr mit pointierten Positionen zu aktuellen Debatten für ein an friedens- und sicherheitspolitischen Themen interessiertes Publikum.
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