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12.08.2013 14:05

Berufsbezeichnung „Ingenieur": Bescheinigung auf Vorstoß der Hochschule OWL an allen NRW-Hochschulen

Julia Wunderlich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hochschule Ostwestfalen-Lippe

    Der deutsche „Ingenieur“ hat weltweit einen guten Ruf. Mit der Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen und der Abschaffung des Abschlussgrades „Diplom-Ingenieurin/Ingenieur“ wurde die automatische Berufsbezeichnung durch den Studienabschluss jedoch hinfällig. Bereits vor einem Jahr hatte der Senat der Hochschule OWL daher eine Ordnung beschlossen, die eine Bescheinigung der Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“ für Absolventinnen und Absolventen der Hochschule möglich macht. Diese Initiative der Hochschule OWL wurde nun vom NRW-Wissenschaftsministerium zum Anlass genommen, die Bescheinigung der Berufsbezeichnung landesweit für alle Hochschulen einzuführen.

    Nach dem Ingenieurgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“ geschützt. Es sieht vor, dass die Berufsbezeichnung allein oder in einer Wortverbindung insbesondere führen darf, wer das Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen Hochschule mit einer Dauer von mindestens drei Studienjahren mit Erfolg abgeschlossen hat.

    Seit dem vergangenen Jahr gibt es an der Hochschule OWL bereits die „Ordnung zur Bescheinigung des Führens der Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur“, durch die die Ausstellung einer Bescheinigung bei Studiengängen, für die der Abschlussgrad „Bachelor of Engineering“ vergeben wird, grundsätzlich möglich gemacht wurde. Bei anderen Bachelorabschlussgraden entschied die Hochschulleitung nach Stellungnahme des zuständigen Fachbereichsrats über die Führungsberechtigung der Berufsbezeichnung.

    Bezugnehmend auf diese Initiative der Hochschule OWL hat das NRW-Wissenschaftsministerium nun im Einvernehmen mit dem NRW-Wirtschaftsministerium beschlossen, das Vorgehen der Hochschule OWL landesweit für alle Hochschulen geltend zu machen. Demnach sind jetzt alle Hochschulen befugt, Absolventinnen und Absolventen einschlägiger Studiengänge die Führbarkeit der Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“ zu bescheinigen. Diese Bescheinigung kann auf dem Abschlusszeugnis selbst, innerhalb des Diploma Supplements oder in einem separaten Schriftstück erfolgen.

    „Dass das Wissenschaftsministerium unseren Vorstoß nun für das ganze Bundesland umsetzt, zeigt, dass wir mit unseren Maßnahmen den richtigen Weg eingeschlagen haben. Durch diese Entscheidung wird eine schnelle Identifikation des Berufsfeldes der Absolventinnen und Absolventen und dadurch die Abgrenzung zu anderen nicht-ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtungen deutlich erleichtert“, so Hochschulpräsident Dr. Oliver Herrmann.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende, Wirtschaftsvertreter
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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