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29.08.2013 10:35

Wie tot muss ein Organspender sein?

Ingo Lohuis Pressestelle
Universität Bielefeld

    Philosophen, Juristen und Mediziner diskutieren in Bielefeld über die Kriterien für Organspenden

    Lebenswichtige Organe dürfen nur toten Spendern entnommen werden. Diese auf den ersten Blick plausible „Tote-Spender-Regel“ ist in die Diskussion geraten. Bislang galt der Hirntod als Kriterium – doch diese Bedingung ist nicht so eindeutig, wie lange angenommen. Hinzu kommt, dass in vielen Ländern außerhalb Deutschlands dazu übergegangen wurde, auch herztoten Personen Organe zu entnehmen. Mit den Widersprüchen, die die derzeitige Regelung mit sich bringt, befasst sich die Tagung „The Importance of Being Dead – The Dead Donor Rule and the Ethics of Transplantation Medicine“ (Die Wichtigkeit, tot zu sein – die Tote-Spender-Regel und die Ethik der Transplantationsmedizin). Sie findet vom 12. bis 14. September am Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld statt.

    Nach heutigem Stand führt die Tote-Spender-Regel zu einem Paradox: Bleibt man bei der Regelung, wird die Transplantationsmedizin so gut wie unmöglich, weil derzeit die Zahl der Personen, die Spenderorgane brauchen, die Zahl der Hirntoten stark überschreitet. Gibt man die Regelung auf, würde dies die bestehende Praxis stützen, auch Herztoten Organe zu entnehmen, und sogar neue Quellen für die notorisch knappen Spenderorgane erschließen. „Doch dem steht die monströs anmutende Vorstellung entgegen, dass der Chirurg, der einem noch nicht toten Spender die Organe entnimmt, diesen durch die Explantation tötet“, so die Veranstalter, der Bielefelder Philosoph Professor Dr. Ralf Stoecker und die Münsteraner Medizinerin Professorin Dr. Bettina Schöne-Seifert. Wie plausibel also ist die Tote-Spender-Regel? Gibt es ein schlüssiges Todeskriterium? Wie kann es mit der Transplantationsmedizin weitergehen? Auf der Tagung befassen sich Philosophen, Juristen und Mediziner mit diesen Fragen und diskutieren Lösungsmöglichkeiten.

    Die Tagungssprache ist Englisch.

    Medienvertreter sind herzlich eingeladen, über die Veranstaltung zu berichten. Um Anmeldung wird gebeten.

    Tagungszeiten:
    12. September: 12 Uhr bis 18.30 Uhr, 20 Uhr Abendvortrag
    13. September: 9 Uhr bis 19.45 Uhr
    14. September: 9 Uhr bis 12.30 Uhr

    Kontakt bei inhaltlichen Fragen zur Veranstaltung:
    Prof. Dr. Ralf Stoecker, Universität Bielefeld
    Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie/ Abteilung Philosophie
    E-Mail: Ralf.Stoecker@uni-bielefeld.de
    Telefonkontakt über die Pressestelle der Universität Bielefeld: 0521 106-4170

    Prof. Dr. med. Bettina Schöne-Seifert, Westfälische Wilhelms-Universität
    Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin
    Telefon: 0251 83-55298
    E-Mail: bseifert@uni-muenster.de

    Kontakt bei organisatorischen Fragen und Anmeldung:
    Marina Hoffmann, Universität Bielefeld
    Zentrum für interdisziplinäre Forschung
    Telefon: 0521 106-2768
    E-Mail: marina.hoffmann@uni-bielefeld.de


    Weitere Informationen:

    http://www.uni-bielefeld.de/ZIF/AG/2013/09-12-Stoecker.html


    Bilder

    Prof. Dr. Ralf Stoecker
    Prof. Dr. Ralf Stoecker
    Quelle: Universität Bielefeld


    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler, jedermann
    Medizin, Philosophie / Ethik, Recht
    überregional
    Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

    Prof. Dr. Ralf Stoecker


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