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16.10.2013 10:37

CHE schlägt umfassende „Bundesstudienförderung“ statt kleinteiliger BAföG-Reform vor

Britta Hoffmann-Kobert Bereich Dialog und Veranstaltungen
CHE Centrum für Hochschulentwicklung

    Eine große Koalition wird immer wahrscheinlicher. Alle daran beteiligten Parteien streben eine BAföG-Reform an. Das CHE Centrum für Hochschulentwicklung hält jedoch punktuelle Änderungen allein für unzureichend. Die Lösung ist nach Ansicht des CHE eine „Bundesstudienförderung“, die die isolierten Instrumente der Studienfinanzierung unter einem Dach zusammenführt.

    Das bisherige System der Studienfinanzierung in Deutschland ist kompliziert und zersplittert: Zu den staatlichen Instrumenten zählen BAföG, KfW-Studienkredit, Abschlussdarlehen des Bundesverwaltungsamtes, Deutschlandstipendium, Stipendien der Begabtenförderwerke und Beitragsdarlehen der Länder. Hinzu kommen indirekte Förderungen wie Kindergeld oder Kinderfreibeträge.

    „Dieses komplexe und intransparente Finanzierungssystem benachteiligt insbesondere Studieninteressierte mit bildungsfernem Hintergrund“, konstatiert CHE-Projektleiter Ulrich Müller. „Immer neue staatliche Finanzierungsinstrumente sind hinzugekommen, diese sind aber bis heute überhaupt nicht aufeinander abgestimmt, schließen sich zum Teil sogar gegenseitig aus. Die kommende Regierung sollte dafür sorgen, dass wieder ein Gesamtbild erkennbar ist.“

    Das Durcheinander der jeweils nur für bestimmte Zielgruppen oder bestimmte Studienphasen geltenden Finanzierungsangebote möchte das CHE Centrum für Hochschulentwicklung mit seinem Modell der „Bundesstudienförderung“ beenden. Ziel ist ein konsistentes Gesamtsystem staatlicher Studienförderung, wie es beispielsweise bereits in den 80er Jahren in den Niederlanden eingeführt wurde.

    Die Kernidee: Bislang indirekte staatliche Unterstützung wie Kindergeld oder Kinderfreibeträge fließen in einen pauschalen Sockelbetrag, der unabhängig vom Einkommen der Eltern zeitlich befristet direkt an alle Studierenden ausgezahlt wird. Zusätzlich werden Zuschüsse nach Einzelfallprüfung vergeben. Diese stellen, wie der Zuschussteil beim bisherigen BAföG, eine staatliche Förderung ohne Rückzahlungsverpflichtung für bestimmte Zielgruppen dar, etwa für Bedürftige und Studierende mit Kindern. Als dritter und letzter Teil der „Bundesstudienförderung“ ist ein flexibler Darlehensteil vorgesehen. Dieser kann je nach der speziellen Lebenssituation (Auslandsaufenthalt, Verlängerung des Studiums, Zweitstudium) beansprucht werden.

    Weitere Informationen zum Modell gibt es unter www.bundesstudienförderung.de. Hier findet sich auch das zugrunde liegende CHE-Arbeitspapier „Bundesstudienförderung – ein Vorschlag zur Integration von BAföG & Co. unter einem Dach“ der Autoren Ulrich Müller und Thimo von Stuckrad in einer Lang- und Kurzfassung. Zudem präsentiert das CHE die Kernelemente des Konzepts in einem kurzen Video.

    Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:

    Ulrich Müller
    Tel. 05241 9761-56
    E-Mail: Ulrich.Mueller@che.de


    Weitere Informationen:

    http://www.bundesstudienförderung.de - Weitere Informationen zur "Bundesstudienförderung" und das CHE-Arbeitspapier in Kurz- und Langfassung
    - Ein Erklärvideo des Modells auf YouTube


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter, jedermann
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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