– Auf die Industrie könnten neue Milliardenausgaben zukommen –
In den aktuellen Koalitionsverhandlungen wird die Einbeziehung des Stromeigenverbrauchs in die EEG-Umlage als sogenannte „Mindestumlage“ diskutiert. Im Bereich der KWK-Eigenversorgung würde dies überwiegend die Industrie betreffen.
Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der KWK an der Nettostromerzeugung in Deutschland auf einen Wert von 25 % bis zum Jahr 2020 zu erhöhen. Zur Berechnung der durch den Eigenverbrauch veränderten Zahlungsströme wird angenommen, dass in der Industrie bis zum Erreichen des 25 % Ziels eine KWK-Stromerzeugung von 45.000 GWh realisiert wird (Stand Ende 2011 ca. 28.400 GWh). Dies würde einem Anteil von 32 % an der gesamten KWK Stromerzeugung entsprechen. In Abbildung 1 werden die industriellen KWK Eigenverbrauchsstrommengen (für einen Ausbau der KWK bis zum Ausbauziel) monetär bewertet und nach den Strompreisbestandteilen dargestellt.
Dabei werden sowohl Bestands- als auch Neuanlagen betrachtet. Es wird deutlich, dass die EEG-Umlage eine dominierende Rolle einnimmt. Würde der Eigenverbrauch aus den bestehenden industriellen KWK Anlagen EEG-Umlage pflichtig werden, müssten hierfür etwa 1,6 Mrd. € jährlich entrichtet werden. Bei einem weiteren Ausbau der industriellen KWK bis zu einer jährlichen Stromerzeugung von 45.000 GWh würden hierdurch etwa knapp eine Milliarde Euro an Einnahmen für die EEG-Umlage aus der Industrie verloren gehen.
Aufbauend auf dem beschriebenen Ausbauszenario werden die Auswirkungen des KWK Eigenverbrauchs auf die EEG-Umlage anhand drei verschiedener Fälle untersucht:
Fall 1: Alle industriellen KWK Bestandsanlagen werden umlagepflichtig
→ Die EEG-Umlage sinkt aufgrund des höheren Letztverbrauchs um 0,36 Cent/kWh.
Fall 2: Alle KWK Anlagen bleiben auch zukünftig von der EEG-Umlage befreit
→ Die EEG-Umlage steigt aufgrund des geringeren Letztverbrauchs um 0,23 Cent/kWh.
Fall 3: Es werden lediglich Neuanlagen voll umlagepflichtig
→ Keine Rückwirkung auf die EEG-Umlage.
Anhand einer KWK Anlage eines realen Industriebetriebes konnte bestimmt werden, dass sich bei voll zu zahlender EEG-Umlage die Amortisationszeit im Vergleich zum „Status quo“-Fall (EEG Umlagebefreiung) um 32 Monate verlängert. Daher ist davon auszugehen, dass sich bei einer Beteiligung des KWK-Eigenverbrauchs an der EEG-Umlage der Ausbau der KWK in der Industrie deutlich verlangsamt und so das Ziel eines KWK Anteils von 25 % an der Nettostromerzeugung bis zum Jahr 2020 nur schwer erreicht werden kann.
http://www.ffe.de/publikationen/pressemeldungen/487-eeg-umlage-auf-eigenverbrauc... - Originaltext der Pressemitteilung mit Quellenangaben
KWK-Eigenverbrauchsstrommengen monetär bewertet (für KWK-Bestands- und Neuanlagen)
None
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler, jedermann
Elektrotechnik, Energie, Politik, Umwelt / Ökologie, Wirtschaft
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsergebnisse
Deutsch
Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).