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03.02.2005 15:03

Positives Echo auf Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Belebung der ZahnMedizin an deutschen Hochschulen

Markus Brakel Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V.

    BZÄK, DGZMK und VHZMK kündigen Vorlage einer neuen Approbationsordnung an

    Berlin, 03. Februar 2005 - Die zahnmedizinische Standespolitik, Wissenschaft und Lehre begrüßen die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Belebung der ZahnMedizin an den deutschen Universitäten. Für die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) unterstützen die beiden Präsidenten Dr. Dr. Jürgen Weitkamp (BZÄK) und Prof. Dr. Georg Meyer (DGZMK) sowie der VHZMK-Vorsitzende Prof. Dr. Dr. Siegmar Reinert ausdrücklich die Forderung des Rates, Forschung und Lehre an den nationalen Hochschulstandorten erheblich zu verstärken. Die vom Rat angemahnte, im Hinblick auf eine moderne, in Richtung Medizin interdisziplinär ausgerichtete Approbationsordnung für Zahnärzte sei vom gesamten Berufsstand im Entwurf weitestgehend abgestimmt, ließen die drei Organisationen wissen. Dieser Entwurf einer novellierten Approbationsordnung wird in Kürze beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziales (BMGS) vorgelegt.

    Besonders mit Blick auf das Ausland liegt die vom Wissenschaftsrat für notwendig erachtete Steigerung der Forschung im Bereich der ZahnMedizin ganz im eigenen Interesse. Dabei kommt der engeren Verzahnung von Medizin und ZahnMedizin besondere Bedeutung zu, denn Synergien aus wissenschaftlichen Erkenntnissen wie auch im Aufbau des Studiums sind ein zeitgemäßer Weg hin zu einer schnellen Weiterentwicklung der einzelnen Fächer, ermöglichen neuen Schwung im medizinischen Fortschritt und tragen damit auch der prognostizierten Altersentwicklung und den zu erwartenden Morbiditätsraten Rechnung. Allerdings legen die drei zahnmedizinischen Institutionen in diesem Gesamtzusammenhang Wert auf die Feststellung, dass die über die Länder geregelte Finanz- und Personalausstattung der

    Hochschulen erheblich verbessert werden muss. Das betrifft neben der Forschung auch die Lehre, wo die Betreuungsrelation der der Medizin angeglichen werden sollte. In der Krankenversorgung an den Hochschulen selbst sind nach Vorstellung des Wissenschaftsrats die Kostenträger gefordert, für eine kostendeckende Vergütung zu sorgen.

    In der postgradualen Weiterbildung - eine weitere Forderung des Wissenschaftsrates - wurden erste Master-Studiengänge nach internationalem Standard bereits geschaffen. Die Postgraduierten-Ausbildung in der ZahnMedizin gestaltet sich inzwischen sehr viel differenzierter als bislang beschrieben. Eine zu starke Spezialisierung in Richtung von Fachzahnärzten erscheint allerdings wenig sinnvoll. Hier setzt der Berufsstand auf das Konzept des Hauszahnarztes, der alle Altersschichten gleichermaßen betreut und der sich individuell in ein oder zwei Fachgebieten, z.B. postgradual, besonders spezialisiert. Dieser Hauszahnarzt ist - auch im Interesse des Patienten - idealtypisch für die zahnärztliche Versorgung in Deutschland.

    Energisch wendet sich die ZahnMedizin gegen das Bestreben des Wissenschaftsrates, die Dentalhygieneausbildung an Fachschulen anzusiedeln, die an die 31 Standorte der Universitäten angekoppelt werden sollte. Dagegen spricht das bereits bestens etablierte und bewährte Konzept der bundeseinheitlichen DH-Aufstiegsfortbildung zur Dentalhygienikerin. Nur darin sind die erforderliche Praxisnähe, Bedarfsorientierung und Flexibilität und gleichzeitig die Kompatibilität mit dem Zahnheilkundegesetz gewährleistet. Nicht übersehen werden sollte auch, dass es neben der DH in Deutschland bereits weitere Prophylaxe-Fachqualifikationen gibt.

    Für die prosperierende akademische Entwicklung der ZahnMedizin entsprechend den Forderungen des Wissenschaftsrates ist eine Angleichung an die Medizin nicht nur in der interdisziplinären Nähe der Fachgebiete nötig, Voraussetzung dazu muss auch eine Angleichung der universitären Betreuungsverhältnisse, die Erhöhung der Forschungsetats sowie die finanzielle Abdeckung zahnmedizinischer Leistungen sein. Dies gilt auch unter dem Aspekt, dass die ZahnMedizin die größte Disziplin innerhalb der medizinischen Fachbereiche darstellt.


    Weitere Informationen:

    http://www.bzaek.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Politik, Recht
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Studium und Lehre
    Deutsch


     

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