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Universität Gießen fordert Feldbesetzer auf das Gelände der Lehr- und Forschungsstation umgehend zu räumen - Strafantrag wird gestellt
Die Justus-Liebig-Universität Gießen wird die Wertprüfungen neuer Maissorten, unter denen sich einige gentechnisch veränderte Sorten befinden, in diesem Jahr auch auf dem Gelände der Lehr- und Forschungsstation der Universität in Groß-Gerau nicht durchführen. Dies hat die Hochschulleitung gemeinsam mit dem zuständigen Institutsleiter Prof. Dr. Wolfgang Friedt, Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung I, heute entschieden. Hochschul- und Institutsleitung waren sich darin einig, dass bei dem gegebenen Widerstand vor Ort und dem politischen Umfeld diese Wertprüfungen nicht wie vorgesehen durchzuführen sind. Der Universität Gießen und dem Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung I ist weiterhin an einer guten Nachbarschaft und Kooperation mit der Stadt und dem Landkreis Groß-Gerau gelegen.
Die Universität verbindet ihre Entscheidung mit der Aufforderung an die Feldbesetzer in Groß-Gerau, das Gelände der Universität dort sofort zu räumen. Falls sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten sollten, wird die Justus-Liebig-Universität dies gerichtlich durchsetzen. Die Lehr- und Forschungsstation des Instituts für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung I wird durch die rechtswidrige Feldbesetzung, die einen Hausfriedensbruch darstellt und bei der es auch wieder zu Sachbeschädigungen kam, massiv bei ihren Forschungsarbeiten behindert. Die Universität Gießen hat gegen die Feldbesetzer Strafantrag gestellt.
Das Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung I betreibt Wertprüfungen im Auftrag des Bundessortenamtes bereits seit über 50 Jahren. In einem bundesweiten Versuchsnetz dienen diese jährlich durchgeführten Leistungsprüfungen der Feststellung wesentlicher Anbau- und Verwertungseigenschaften von Neuzüchtungen als Voraussetzung für deren Zulassung als neue Zuchtsorten. Wegen der unterschiedlichen Standortgegebenheiten müssen die Wertprüfungen an verschiedenen Orten im gesamten Bundesgebiet erfolgen. Nur die besten Neuzüchtungen werden in Deutschland dann zum Vertrieb und Anbau zugelassen.
Wie schon im vergangenen Jahr befanden sich unter den zu prüfenden Maissorten auch diesmal einige gentechnisch veränderte Sorten. Die in diesen Pflanzen verwendete gentechnische Eigenschaft auf der Basis der Variante MON 810 ist bereits vor zehn Jahren von der EU genehmigt und in Verkehr gebracht worden. Durch die geplante Entfernung der männlichen Blütenstände (Fahnen) der gentechnisch veränderten Maispflanzen und das Einhalten aller Sicherheitsstandards hatte das Institut von Anfang an eine eventuelle Auskreuzung ausgeschlossen. Bei der gentechnischen Eigenschaft handelt sich um eine Insektenresistenz aus dem Bodenbakterium Bacillus thuringiensis, die zur Vermittlung von Resistenz gegen den Maiszünsler, einen gravierenden Schädling, in Maispflanzen übertragen wurde. Diese Resistenz wird nun von verschiedenen Züchtern für die Neuzüchtung zünslerresistenter Maissorten verwendet. Durch den Anbau solcher Sorten kann auf den Einsatz von chemischem Pflanzenschutz mit synthetischen Insektiziden weitgehend verzichtet werden.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Biologie, Informationstechnik, Meer / Klima, Tier / Land / Forst, Umwelt / Ökologie
überregional
Forschungsprojekte
Deutsch
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